Nach Badumbau Beteiligungsverlangen des Mieters

Hallo,

ich habe die folgende, natürlich frei erfundene Frage:

In der Wohnung eines Mieters wird das Badezimmer im Einvernehmen auf Kosten des Vermieters erneuert. Im Anschluss erfolgt eine Anpassung der Miete aufgrund der gesetzlichen 11 % Regelung.

Eine vom Mieter selbst eingebrachte Duschtrennwand passt aufgrund der durch die neuen Fliesen veränderten Maße nicht mehr. Dennoch besteht der Mieter entgegen den Rat des Handwerkers auf den Wiedereinbau der alten Duschtrennwand. Hierdurch entstehen naturgemäß auch Beschädigungen an der neuen Verfliesung.

Aufgrund der veränderten Maße schließt die Duschtrennwand nicht mehr vollständig, so dass der Mieter sich nach acht Monaten entschließt, die alte Duschtrennwand gegen eine neue Maßanfertigung auszutauschen. Da die Standardmaße angeblich nicht verwendbar sind, entstehen für die Maßanfertigung Kosten von 1.700 Euro.

Nun verlangt der Mieter eine Beteiligung des Vermieters.

In einem Gespräch mit einem Juristen wurde dem Vermieter bereits erklärt, dass der Mieter schon deshalb keine Beteiligungsansprüche geltend machen kann, da er anfangs ausdrücklich seine alte Duschtrennwand wieder einbauen lassen wollte.
Außerdem handelt es sich um eine selbst eingebrachte (also nicht vom Vermieter gestellte) Duschtrennwand.
Letztlich könnte auch relevant sein, dass der Mieter die neue Duschtrennwand selber und ohne vorherige Absprache in Auftrag gegeben hat.

Wie seht Ihr die Aussage des Juristen und wie beurteilt Ihr die Ansprüche des Mieters? Dankbar wäre ich, wenn jemand auch eine Quelle (Gesetz oder Urteil) nennen könnte.

Vielen Dank für Eure Mühe

Hallo,

ich sehe den Sachverhalt ganz einfach:

erstgenannt war die Schönheitsreparatur. Dort sind 11% der Kosten umlagefähig.

Beim zweiten Punkt war M sehr ungeschickt. Wenn ein erfahrener Handwerker mir dringend rät etwas bestimmtes zu tun, dann ist da meist was hinter. Das konnte M damals noch nicht erkennen, dafür heute aber.
So wird er wohl auf den Kosten hängen bleiben.

Grüße

Hallo,

es stellt sich mir die Frage, warum jemand der sich bereits fachanwaltlichen Rat geholt hat, noch auf die naturgemäß begrenzten Möglichkeiten einer Forumsauskunft einlässt.

Anyway: Aus der Sicht des mietrechtlich angekratzten Laien stellt sich der geschilderte Fall ebenfalls so dar, dass der Mieter

a) eine selbst eingekaufte Duschwand „mit Gewalt“ hat anbringen lassen (völlig idiotisch m.E., wenn der VM das Badezimmer renovieren lässt und auch einen Topzustand hätte herstellen lassen, aber dies nur am Rande). Das der VM sich darauf eingelassen hat war ja schon mal sehr nett und pro Mieter. Darüber hinaus hat der Mieter dann

b) selbst eine Firma engagiert um den verhunzten Zustand zu optimieren und dass dann auch noch ohne vorher den VM zu fragen. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der VM/Mieter hätte ja evtl. eine kostengünstigere Variante wählen können, der VM hätte evtl. die Möglichkeit gehabt günstiger einkaufen zu können etc. Oft - so glaube ich - ist ein Mieter so sicher, dass der VM das ja ohnehin bezahlen muss, dass er extra noch eine besonders gute Arbeit bestellt, um sich an dieser Stelle auf Kosten Dritter mal was zu gönnen.

Fazit: Sollte hier nicht noch ein Experte zu gänzlich anderen Ratschlüssen gelangen, würde ich in einem realen Fall empfehlen, dem juristischen Rat eines Fachanwaltes vor Ort zu folgen. Dieser kennt auch alle Details aus vertraglichen und anderen schriftlichen Vereinbarungen etc.

Gruß
Nita

Hallo,

ich sehe den Sachverhalt ganz einfach:

weil es so einfach ist, ist dieses hier:

erstgenannt war die Schönheitsreparatur. Dort sind 11% der
Kosten umlagefähig.

auch grottenfalsch.
Wenn von 11% die Rede ist, nennt sich das in aller Regel Modernisierung.

Gruß Gudrun

Hallo,

ich sehe den Sachverhalt ganz einfach:

weil es so einfach ist, ist dieses hier:

erstgenannt war die Schönheitsreparatur. Dort sind 11% der
Kosten umlagefähig.

auch grottenfalsch.
Wenn von 11% die Rede ist,

dann wird ein vergleichbares Größenverhältnis veranschaulicht.

nennt sich das in aller Regel

Bei der Regel können wir Männer nur bedingt mitprechen.

Aber

Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

Gruß Gudrun

Fachbegriffe

Aber

Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

Verstehe.
Bei dem Gasthermen-Thread
/t/gastherme-kaputt-wer-muss-zahlen/5318554/4

hast Du dann auch nur zufällig von Schönheitsreparaturen gesprochen, aber Instandsetzung gemeint.

Wer noch nicht einmal die Fachbegriffe kennt, geschweige denn die Unterschiede …! *kopfschüttel*

Gruß Gudrun

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Aber

Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

Verstehe.
Bei dem Gasthermen-Thread
/t/gastherme-kaputt-wer-muss-zahlen/5318554/4

hast Du dann auch nur zufällig von Schönheitsreparaturen
gesprochen, aber Instandsetzung gemeint.

Bis hier hätte man meinen können Frauen verstünden Logik.

Wer noch nicht einmal die Fachbegriffe kennt, geschweige denn
die Unterschiede …! *kopfschüttel*

Wenn man sich den „Gasthermen Thread“ anschaut so wird man feststellen dass der Themenstarter von „in dem mietvertrag steht, dass man jährlich einen betrag von 154 euro bei verschleißteilen zahlen muss“ spricht.
Diese Klausel dürfte die Schönheitsreparatur in dem Mietvertrag sein.

Also habe ich in dem o.g. Thread geantwortet das die Reparatur einer Gastherme nicht unter die Schönheitsreparatur fällt.

Gruß Gudrun

Grüße

PS. Wenn ich mich nicht täusche hatte ich letzen Monat noch was zum Thema Schönheitsreparaturen, vielleich ist das noch im Archiv…

Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

aber Instandsetzung gemeint.

Bis hier hätte man meinen können Frauen verstünden Logik.

Hier geht’s grad nicht um Logik, sondern um Fachwissen.

Wenn man sich den „Gasthermen Thread“ anschaut so wird man
feststellen dass der Themenstarter von „in dem mietvertrag
steht, dass man jährlich einen betrag von 154 euro bei
verschleißteilen zahlen muss“ spricht.
Diese Klausel dürfte die Schönheitsreparatur in dem
Mietvertrag sein.

Hilfe! Dein Nichtwissen in diesem Bereich dürfte schwerlich zu übertreffen sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinreparaturklausel

Also habe ich in dem o.g. Thread geantwortet das die Reparatur
einer Gastherme nicht unter die Schönheitsreparatur fällt.

In einem Satz, in dem es um einen technischen Mangel geht, ist es völlig neben der Spur, an das Wort Schönheitsreparatur überhaupt zu denken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6nheitsreparatur

Ich wiederhole mich:

Wer noch nicht einmal die Fachbegriffe kennt, geschweige denn
die Unterschiede …! *kopfschüttel*

Gruß Gudrun

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Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

aber Instandsetzung gemeint.

Bis hier hätte man meinen können Frauen verstünden Logik.

Hier geht’s grad nicht um Logik, sondern um Fachwissen.

Wenn man sich den „Gasthermen Thread“ anschaut so wird man
feststellen dass der Themenstarter von „in dem mietvertrag
steht, dass man jährlich einen betrag von 154 euro bei
verschleißteilen zahlen muss“ spricht.
Diese Klausel dürfte die Schönheitsreparatur in dem
Mietvertrag sein.

Hilfe! Dein Nichtwissen in diesem Bereich dürfte schwerlich zu
übertreffen sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinreparaturklausel

Also habe ich in dem o.g. Thread geantwortet das die Reparatur
einer Gastherme nicht unter die Schönheitsreparatur fällt.

In einem Satz, in dem es um einen technischen Mangel geht, ist
es völlig neben der Spur, an das Wort Schönheitsreparatur
überhaupt zu denken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6nheitsreparatur

Ich wiederhole mich:

Wer noch nicht einmal die Fachbegriffe kennt, geschweige denn
die Unterschiede …! *kopfschüttel*

ich auch und verweise noch mal auf deine Regel: http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…

Gruß Gudrun