Nach Badumbau Beteiligungsverlangen des Mieters

Aber

Modernisierung.

war der gemeinte Begriff.

Verstehe.
Bei dem Gasthermen-Thread
/t/gastherme-kaputt-wer-muss-zahlen/5318554/4

hast Du dann auch nur zufällig von Schönheitsreparaturen
gesprochen, aber Instandsetzung gemeint.

Bis hier hätte man meinen können Frauen verstünden Logik.

Wer noch nicht einmal die Fachbegriffe kennt, geschweige denn
die Unterschiede …! *kopfschüttel*

Wenn man sich den „Gasthermen Thread“ anschaut so wird man feststellen dass der Themenstarter von „in dem mietvertrag steht, dass man jährlich einen betrag von 154 euro bei verschleißteilen zahlen muss“ spricht.
Diese Klausel dürfte die Schönheitsreparatur in dem Mietvertrag sein.

Also habe ich in dem o.g. Thread geantwortet das die Reparatur einer Gastherme nicht unter die Schönheitsreparatur fällt.

Gruß Gudrun

Grüße

PS. Wenn ich mich nicht täusche hatte ich letzen Monat noch was zum Thema Schönheitsreparaturen, vielleich ist das noch im Archiv…