Nach Baumfällung - wer zahlt Folgeschäden

und Sondernutzungsrecht !

Meine Frage bezieht sich zum Thema „nach Fällung eines Baumes im Bereich des zur EG-Wohnung zugehörigen Gartenanteils.“ > Wer kommt für die Wiederherstellung des beschädigten Rasens und / oder der Beseitigung des Wurzelstocks der einstigen riesigen Eiche auf?

Die grundsätzliche Frage sehe ich in der Auslegung „Sondereigentum und Sondernutzungsrecht“ !!!

Schäden im Sondereigentum (Keller, Garage etc.) sind überwiegend vom betroffenen einzelnen Eigentümer selbst zu bereinigen, sprich: zu bezahlen.

Schäden der Sondernutzungs-Teile, wie eben hier der Gartenanteil, müsste demnach die ganze Hausgemeinschaft beheben lassen und bezahlen.

Sehen Sie als Verwaltungsbeirat das auch so?
(Die Fällung der Eiche in meinem sondergenutzten Garten war übrigens in der letzten Versammlung genehmigt worden.)

LG
H.J.L.