Nach Beschwerde gleich Sanktion - ohne Anhörung?

Liebe Experten!

Möglicherweise kann mir hier jemand Hinweise geben, wo ich die richtigen Gesetzestexte finde, die für folgenden Fall gelten:

Ein Berufsschullehrer ist immer auch verpflichtet, als Prüfer Gesellenprüfungen abzunehmen. Dies tut er seit 2 Jahren wieder, nachdem er für 5 Jahre ‚rausgemobbt‘ war aufgrund persönlicher Differenzen mit der Prüfungsvorsitzenden.

Nun haben ihn Schüler nach einem Konflikt angeschwärzt, er sei ‚befangen‘ und solle deshalb von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Die Prüfungskommission hat ihn daraufhin von allen Prüfungen - auch denen, an denen diese Schüler gar nicht teilnehmen - kategorisch ausgeschlossen. Dies geschah, ohne den Lehrer anzuhören oder ihm mitzuteilen, wer sich beschwert und was ihm vorgeworfen wird.

In der Gesellenprüfungsordnung steht nichts konkretes darüber, dass auch geprüft werden muss, was an den Beschwerden dran ist.

ImhO kann es aber nicht sein, dass aufgrund von Beschwerden gegen einen Prüfer Sanktionen verhängt werden können, ohne dass er informiert und gehört wird.

Der Personalrat empfahl, sich beim Rechtsanwalt zu informieren, welche Gesetzesgrundlage hier vorliegt. Da in Kürze ein Gespräch zwischen dem Lehrer, der Schulleitung und der Innung stattfinden soll und ein RA-Termin so kurzfristig nicht möglich war, deshalb hier die Frage:

Handelt es sich bei dem Vorgehen des Prüfungsausschusses und der Innung nicht um einen Verwaltungsakt, der bestimmten Regeln folgen muss und wo hier - nach dem Eingang einer Beschwerde - auch die andere Seite gehört werden muss? Im Rahmen von Beschwerdemanagement ist das m.E. überall üblich, also sollte es für solche Vorgänge im Verantwortungsbereich der Handwerkskammer auch Vorschriften bzw. Gesetze geben, die dies regeln?

Wer kann mir sagen, wo ich danach suchen kann bzw. wo mehr dazu steht?

Noch etwas zum Hintergrund: Der o.g. Lehrer hat es sich (leider) jahrelang gefallen lassen, dass die Innung ständig mit Beschwerden zur Schulleitung geht und diese dafür stets offene Ohren hatte, ohne dass der Betroffene jemals informiert wurde. Er wurde nur ständig damit konfrontiert, dass sich ja „jeder über ihn beschwere“. Diese Situation soll sich nun ändern.

Ist ein langes Posting geworden, ich hoffe, der eine oder andere kann trotzdem weiterhelfen. Dafür meinen Dank!

Gruß, Flaschenpost

(Gesellen!)-Prüfungen sind im BBiG und der HwO geregelt.
Ein Lehrer muss Mitglied sein. Auf Antrag wg. Befangenheit kann ein Prüfungsmitglied von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung beschließt die Kammer, während der Prüfung der Prüfungsausschuss.
HTH
G imager

Hallo,

ich würde dem Berufsschullehrer folgendes sagen: „Sei froh, dass du den Haufen Arbeit für 7,50€/Stunde los bist! Wenn du im Prüfungsausschuss nicht erwünscht bist, dann dräng’ dich nicht auf! Was hast du davon, wenn du dich per Rechtsweg reinzwingen kannst und alle anderen dich ständig spüren lassen, dass sie dich nicht dabei haben wollen? Zeige den anderen demonstrativ, dass es dir egal ist, ob du im Ausschuss sitzt (auch wenn es vielleicht nicht stimmt), dein A13 kriegst du so oder so!“

Ist vermutlich nicht ganz das, was du hören wolltest, aber trotzdem …

Gruß

Moin!

ich würde dem Berufsschullehrer folgendes sagen: "Sei froh,
dass du den Haufen Arbeit für 7,50€/Stunde los bist! Wenn du
im Prüfungsausschuss nicht erwünscht bist, dann dräng’ dich
nicht auf!

Nun, besagter Berufsschullehrer IST froh, dass er raus ist und die Zeit nun für seine Hobbies hat. Auch will er ja mit dem Innungsklüngel nichts mehr zu tun haben.

Was hast du davon, wenn du dich per Rechtsweg
reinzwingen kannst und alle anderen dich ständig spüren
lassen, dass sie dich nicht dabei haben wollen?

Wenn es nur das wäre, gäbe ich dir Recht.
Die Innung mobbt aber auch anderweitig und in dieser Beziehung wird der Betroffene durchgereicht bis ganz nach unten, mit dem Ergebnis, dass Schüler in Fundamentalopposition gehen mit dem Argument: „Von Ihnen lass ich mir nix sagen, über Sie beschwert sich sowieso jeder und das tue ich jetzt auch!“
Leider verhält sich da auch die Schulleitung illoyal und gibt allen Beschwerden nach, sodass es diesem Lehrer in einigen Klassen kaum mehr möglich ist, zu unterrichten.

Zeige den
anderen demonstrativ, dass es dir egal ist, ob du im Ausschuss
sitzt (auch wenn es vielleicht nicht stimmt), dein A13 kriegst
du so oder so!"

Das ist schon seit längerem so und provoziert die Innung nur noch mehr.

Ist vermutlich nicht ganz das, was du hören wolltest, aber
trotzdem …

verständlich!

Gruß, Flaschenpost