die Lohnsteuerklassen III / V gibt es nur, wenn beide Ehegatten in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. eine Wohnung oder ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben. Sonst können sie sich nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, und dann wäre der LSt-Einbehalt nach Klasse III viel zu niedrig.
Moin,
deine Frau ist noch in der Heimat, damit kann keine Änderung der Steuerklasse vollzogen werden. Mehr wie 3 wird es nicht werden. Erst wenn deine Frau ein Einkommen hat kannst da nochmals drüber nachdenken. Das kann auch unter Umständen 4/4 sein, kommt immer auf das Einkommen an.
MfG
das Einkommen der Gattin ist für die Frage, ob Lohnsteuerklassen III/V gewählt werden können, vollkommen unerheblich; wenn der Ehegatte Lohn bezieht und sie keinerlei eigene Einkünfte hat, bekommen die beiden ohne weiteres III/V, sobald sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt hat. Entscheidend ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland, an der es hier fehlt.