Nach der Abschlussprüfung

Hallo!

Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Fachinformatiker und schreibe im Mai meine Abschlussprüfung. Die mündliche Prüfung dürfte ebenfalls im Mai sein, denke ich.
Mein Ausbildungsvertrag läuft allerdings noch bis Mitte August.
Wie geht es jetzt weiter?
Liegt es beim Chef, zu entscheiden, ob er mich noch bis August beschäftigt?
Müsste er dann Facharbeiter Gehalt zahlen? Ich bin dann schließlich ein ausgebildeter Fachinformatiker.
Oder kann er das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden?
Wie sieht es mit eventuell vorhandenem Resturlaub aus?

Danke schon mal und
mit freundlichem Gruß
Christoph

Moin,

normalerweise ist das so, daß man mit Bestehen der Prüfung sozusagen auf der Straße steht. Der Ausbildungsvertrag gibt ja nur eine ungefähre Laufzeit an, denn es kann am Anfang der Lehre niemand genau sagen, wann die Prüfungen sind, und ob die überhaupt bestanden werden. Sollte man durchfallen, verlängert sich der Vertrag ja auch zu Gunsten des Azubis. Wird die Prüfung bestanden, endet der Lehrvertrag zu Gunsten des Betriebes, da die ihre Ausbildungspflicht ja nun erfüllt haben.

Wird man jedoch in ein Angestelltenverhältnis übernommen, ist vom ersten ausgelernten Arbeitstag an auch das richtige „ausgelernte“ Gehalt zu bezahlen.

Hoffe, das die Infos erstmal ein wenig weiterhelfen und drücke alle Daumen für die Prüfungen…

Nochmal Moin,

die Sache mit dem Resturlaub liegt so, daß wenn man übernommen wird, geht der Urlaubsanspruch mit ins Angestelltenverhältnis rüber. Dann müßte allerdings geschaut werden, ob sich durch die Festanstellung evtl. ein ander Urlaubsanspruch ergibt.

Wenn einem VOR der Prüfung schon gesagt wird, daß man nicht übernommen wird, sollte man drauf bestehen, den Resturlaub zur Prüfungsvorbereitung zu nehmen. Stellt sich erst NACH dem Bestehen der Prüfung raus, daß man gehen muß, wird der Betrieb den Resturlaub meistens mit dem letzten Lohn ausbezahlen, was sich aber nicht wirklich lohnt. Freizeit kann man nicht mit Geld aufwiegen, deshalb immer versuchen den Urlaub auch zu nehmen.

Ich danke dir für die ausführlichen Infos - das war sehr hilfreich!

Ja, das mit dem Urlaub sehe ich genau so. Mal sehen, wie ich das zeitlich alles unterbringe.

Gruß Christoph

Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung.
Eine Besonderheit: Kann der Ex-Azubi glaubhaft versichern, dass er die Prüfung bestanden hat und wird weiterbeschäftigt, so gilt das als Einstellung!