Nach der Ausbildung Geld vom Arbeitsamt?

Hallo
ich habe gerade meine Ausbildung zur Hotelfachfrau beendet und habe noch keine neue Stelle gefunden. Kann ich mich solange bis ich was passendes finde arbeitslos melden? Wie läuft das? Soll ich die Absagen, die ich bekommen habe gleich mitnehmen und vorlegen? Welche unterlagen brauchen die noch? Muß ich einen Job den das Arbeitsamt für mich findet auch gleich annehmen? Ich würde mir schon gerne selber was suchen und bin auch fleißig dabei, Bewerbungen zu schreiben, aber es hat sich leider noch nichts ergeben.
Vielen Dank für Eure Tips im Umgang mit den Behörden, viele Grüße, Klara

Hi,

da du ja während der Ausbildung sicherlich Arbeitslosenversicherung bezahlt hast, hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welche Unterlagen du brauchst, wird man dir beim Arbeitsamt sagen, wenn du den Antrag abholst. Wichtig: erst ab diesem Tag, der auf dem Antrag vermerkt wird, bekommst du die Leistung, also bald hingehen. Den Antrag kannst du meist erst abgeben, wenn er vollständig ist.
Wie das mit den Arbeitsangeboten vom AA ist, kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht weiß da jemand anders mehr. Aber als Hotelfachfrau solltest du doch eigentlich bald etwas finden, denke ich, wenn du nicht ortsgebunden bist.

Viele Grüße
Nelly

Hallo Klara,

Du solltest Dich so schnell wie möglich arbeitslos melden. Zum einen hast Du sicher 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld, zum zweiten können diese arbeitslos gemeldeten Zeiten für die Rentenversicherung wichtig werden.
Du brauchst Deinen Personalausweis, die Bescheinigung vom Arbeitgeber (Lohnhöhe, Beschäftigungsdauer usw.) und Deinen Sozialversicherungsnachweis.
Deine Bemühungen einen Arbeitsplatz zu finden solltest Du festhalten und auf Verlangen dem Arbeitsamt vorlegen.
Vermittelt Dir das Arbeitsamt eine Stelle und Du willst diese nicht annehmen, kannst Du für das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Du bist also in der Entscheidung frei, ob Du Dir selber etwas suchst, oder die vermittelte Stelle annimmst. Hat nur finazielle Nachteile.

Mit Grüßen
Michael

hi klara,

wenn du die ausbildung erfolgreich bestanden hast und nach der ausbildung noch NICHT gearbeitet hast, dann bekommst du nicht nur die 60 (undeinbischen) prozent vom letzten azubigehalt, sondern vom durchschnittlichen gehalt eines gehaltsempfängers im selben beruf in deiner umgebung.

so hatten wir das jedenfalls in der schule gelernt :wink:

gruss vom

showbee

vielen Dank für Eure Ratschläge.
Da werde ich mich morgen wohl auf den Weg zum Arbeitsamt machen. Obwohl Behördengänge ja bekanntlich nicht soviel Spaß machen. Aber egal, wenn es dann was bringt.
Gruß, Klara

hi Showbee,

und wer definiert das durchschnittsgehalt ??
wo kann man den das offiziele durchscnittsgehalt nachlesen-explizit wäre das für den beruf des FIAE interessant für mich:wink:?

danke und grüsse
Sven

hi,

da bin ich ehrlich, ich bin überfragt, das sollten die dir am arbeitsamt sagen können, welche ansprüche du ggf. hast …

sorry…

der showbee

Hallo Klara,

zum einen: ich hab nicht weitergelesen, aber Du hast sicher schon die Info bekommen, daß Du Geld vom Arbeitsamt bekommst.

zum anderen:
Als Hotelfachfrau hast Du doch optimale Chancen, einen Job zu kriegen - hier in Bayern betteln sie Dich auf Knien an, anzufangen, es sind einfach keine Fachleute zu kriegen. Meine Freundin ist Direktionsassistentin, die suchen nahezu alles, vom Zimmermädchen bis zur Empfangschefin. 4-Sterne Haus…

Und der Markt an Fachpersonal ist einfach leergefegt!

Liebe Grüße

Wendy