Nach der Ausbildung mit Lehrgeld weiterarbeiten

Hallo,

es ist ja so, dass eine Ausbildung dann endet, wenn die letzte Prüfung abgenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist man doch dann ausgelernt, auch wenn der Ausbildungsvertrag dann noch ein paar Wochen läuft.

Wie ist es nun, wenn der Chef einem Anbietet nach der letzten Prüfung (danach ist man ja eigentlich mit der Ausbildung fertig und „hätte frei“) weiterzuarbeiten, bis zum Ende des Ausbildungsvertrages. Aber, zum Ausbildungsgehalt!!

Darf er das? Ist das nicht unrechtens eine ausgelernte Fachkraft untertariflich anzustellen?? Wenn ja, kann man das dem Chef so einfach sagen „nur wenn ich ??? Euro in der Stunde bekomme“?

Oder seh ich da was falsch??

Danke für Aufklärung!!

Axl

Tarife und deren Gültigkeit
Huhu!

Darf er das? Ist das nicht unrechtens eine ausgelernte
Fachkraft untertariflich anzustellen?? Wenn ja, kann man das
dem Chef so einfach sagen „nur wenn ich ??? Euro in der Stunde
bekomme“?

Greift überhaupt ein Tarif?
Das tut er nämlich nur dann, wenn

  1. Der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband Mitglied und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft Mitglied ist
  2. Der Tarif im Arbeitsvertrag verankert ist
  3. Der Tarif allgemein verbindlich ist http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/allgem…
    (also eins der drei reicht (-:smile:

Vielleicht hilft Dir das hier ja weiter http://www.friseurportal.de/de/management/personal/a…

Zu klären wäre noch, ob durch die Weiterbeschäftigung über das Ausbildungsverhältnis hinaus nicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist…

LG
Guido

Moien,

hast du denn eine andere Stelle? Ansonsten solltest dir überlegen ob du das Angebot nicht annimmst und mehr Zeit hast eine Stelle zu suchen, zumal das Angebot ja vielleicht ein Test ist um dich dann vielleicht ganz zu übernehmen.

Auf jeden Fall ist es besser als sich als Arbeitsloser zu bewerben, da potentielle Interessenten sehen das du arbeitsbereit bist!

Nicht immer nur ans Geld denken sondern an die Zukunft, zumal es ein Angebot ist was er nicht machen muß.

Rechtlich ist die Sache evtl. zulässig solange es nicht gegen irgendwelche Mindestlöhne verstößt, wofür du zu wenig Infos geliefert hast wie Guido bereits erwähnte.

Gruß

Bernd

hallo

also erstmal danke für deinen antwortversuch.
das man lieber dort bleibt anstatt arbeitslos zu sein ist klar. darum geht es mir hier garnicht. es geht mir nur darum ob es OK ist.
und das der chef den azubi testen möchte glaub ich weniger, schliesslich war der azubi schon 2 jahre im geschäft tätig. und die arbeiten ändern sich ja nicht, egal ob azubi oder nicht.

Rechtlich ist die Sache evtl. zulässig solange es nicht gegen
irgendwelche Mindestlöhne verstößt, wofür du zu wenig Infos
geliefert hast wie Guido bereits erwähnte.

hm, was braucht ihr denn noch für info`s?? also es geht um den beruf der reiseverkehrskaufmann/frau in bayern. das gehalt im 3. ausbildungsjahr beträgt 657 EURO brutto. nach der letzten prüfung wären es noch 2,5 monate, für die der chef eine billige arbeitskraft „sucht“!

danke
axl

Hallo,

danke für deine Hilfe.

Greift überhaupt ein Tarif?
Das tut er nämlich nur dann, wenn

  1. Der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband Mitglied und
    der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft Mitglied ist
  2. Der Tarif im Arbeitsvertrag verankert ist
  3. Der Tarif allgemein verbindlich ist
    http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/allgem…
    (also eins der drei reicht (-:smile:

hm, also der azubi ist in keiner gewerkschaft. dann fällt punkt 1 schonmal weg.
zu punkt 2, im vertrag steht unter vergütung nur, was der azubi in den entsprechenden lehrjahren bekommt. darunter steht noch folgendes: „Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, sind diese zu beachten.“! ist das „tariflich verankert“?
punkt 3: dein link hat leider nicht funktioniert. wie erfahre ich das ob ein tarif verbindlich ist?

Zu klären wäre noch, ob durch die Weiterbeschäftigung über das
Ausbildungsverhältnis hinaus nicht ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist…

nach der letzten prüfung bis zum ende der im vertrag steht sind es 2,5 monate. d.h. der chef würde einen für 2,5 monate sehr billig anstellen. billig für ihn. es geht um den beruf des reiseverkehrskaufmann/-frau in bayern. das letzte ausbildungsgehalt würde 657 EURO brutto betragen.

danke
axl

Tarifbindung???
Hallo!

Greift überhaupt ein Tarif?
Das tut er nämlich nur dann, wenn

  1. Der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband Mitglied und
    der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft Mitglied ist

Ist das wirklich so? Ich dachte immer, hinsichtlich der Tarifbindung ist es unerheblich, ob der einzelne AN Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.

Bin dankbar für Aufklärung.

Gruss

Pauli

P.S.: Mich dünkt, der erste Link funktioniert nicht…

Moin,

Hallo,

es ist ja so, dass eine Ausbildung dann endet, wenn die letzte
Prüfung abgenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist man doch
dann ausgelernt, auch wenn der Ausbildungsvertrag dann noch
ein paar Wochen läuft.

Hier meiner Meinung nach die Klärung.
Der Vertrag läuft von bis
das heißt egal wann die Prüfung ist, Du hast einen Vertrag über eine bestimmte Zeit abgeschloßen und dieser ist von beiden Seite einzuhalten.
Das ist keine Rechtsauskunft, sondern meine Meinung.
Gruß
Dirk m.

Wie ist es nun, wenn der Chef einem Anbietet nach der letzten
Prüfung (danach ist man ja eigentlich mit der Ausbildung
fertig und „hätte frei“) weiterzuarbeiten, bis zum Ende des
Ausbildungsvertrages. Aber, zum Ausbildungsgehalt!!

Darf er das? Ist das nicht unrechtens eine ausgelernte
Fachkraft untertariflich anzustellen?? Wenn ja, kann man das
dem Chef so einfach sagen „nur wenn ich ??? Euro in der Stunde
bekomme“?

Oder seh ich da was falsch??

Danke für Aufklärung!!

Axl

Hi!

Ist das wirklich so?

Ja!

Ich dachte immer, hinsichtlich der
Tarifbindung ist es unerheblich, ob der einzelne AN
Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.

Kaum ein Arbeitgeber (der im Verband ist) wird einen Teil der Beschäftigten nach Tarif zahlen und den Rest nicht (gilt natürlich nur bei gleichwertigen Tätigkeiten) - wegen der einfacheren Handhabung zum einen und wegen dem „nicht in die Gewerkschaft treiben“ zum anderen!
Aber müssen tut er das nicht!

Bin dankbar für Aufklärung.

Och - da nich für

LG
Guido

P.S.: Mich dünkt, der erste Link funktioniert nicht…

Da könntest Du richtig liegen! Aber ich habe ja ersatzweise was reingestellt…

Huhu Dirk!

Schau mal in § 14, Abs. 1 & 2 BBiG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/

Da steht:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

LG
Guido

Link - der 3. Versuch
Hi!

Irgendwie habe ich es heute nicht so mit den Verknüpfungen!

Also hier der Link für die allgemeinverbindlichen TV:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/A/allg…

LG
Guido

LeoLo HIIILFE!
Hi!

punkt 3: dein link hat leider nicht funktioniert. wie erfahre
ich das ob ein tarif verbindlich ist?

Ich habe ihn Dir noch mal oben reingestellt.

nach der letzten prüfung bis zum ende der im vertrag steht
sind es 2,5 monate. d.h. der chef würde einen für 2,5 monate
sehr billig anstellen. billig für ihn.

So, und jetzt das, wo ich mir fast sicher war!

Schau mal hier:
http://www.hwk-kassel.de/hwk/ausbildung/ausbildungse…

Da steht:
Wird über den genauen Zeitpunkt der bestandenen Prüfung hinaus der Auszubildende weiter beschäftigt ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet worden (BBiG § 17).

Und diese Quelle halte ich für seriös!

Zu klären wäre jetzt noch das Geld!
Ich hoffe, LeoLo meldet sich - ich bin im Moment etwas knapp mit der Zeit - deshalb auch meine 3 Versuche mit dem Link *g*
Ansonsten mache ich mich bis zum Wochenende schlau!

LG
Guido

LG
Guido

Moin,
ist ja auch unwidersprochen, ich hab nur meine Meinung geschrieben.
Wie die heutigen Verträge aussehen weiss ich nicht.
Vor so etlichen drei Tagen, damals als ich in dieser Situation war, hieß es im Vertrag Beginn 1.4.19xx bis 30.10.19xx
Die Prüfungen waren im Juli des letzten Jahres, danach waren wir bis zum 30.10 immer noch Stifte. Und wie man liest, lebe ich noch.
Das kann heute natürlich ganz anders sein.

Schau mal in § 14, Abs. 1 & 2 BBiG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/

Da steht:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der
Ausbildungszeit.

Sag ich doch :wink:)

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit
die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis
mit Bestehen der Abschlußprüfung.

Das sehe ich für den Fall zutreffend, wenn der Azubi seine Prüfung z.B. nach 2 Jahren, anstatt nach 3 Jahren Ausbildungszeit macht.

LG
Guido

Verzeih einem alten Menschen, das er die neuen Gesetze nicht kennt und trotzdem seine Meinung äußert.

Gruß
Dirk m.

Hi!

ist ja auch unwidersprochen, ich hab nur meine Meinung
geschrieben.

Ist schon klar (hast Du ja auch deutlich gesagt) - ich wollte halt nur informieren!

Falls Du Dich ein wenig angepiselt fühltest: Sorry! So war es nicht gemeint!

In Zeitdruck vergesse ich schon mal, über die Begrüßung und den Abschied hinaus besonders höflich zu sein…

LG
Guido

P.S. Die meisten Verträge sind mit einem Datum versehen. Das ist aber egal, da das BBiG zeimelich einseutig regelt, wann ein Ausbildungsvertrag endet (und wann nicht)…

Sobald due eine positve Prüfungsbestätigung bekommen hast bist du Geselle.
Da es der AG zur gleichen Zeit erhält wissen dies natürlich beide.

Im Regelfall wird der Jungeselle nun auch als solcher angestellt.
Wenn beide den Ausbildungsvertrag bis Ende laufen lassen wird ihnen keiner einen Strick daraus ziehen.
Probleme gibt es dann aber für den AG wenn er den AN danach nicht als Jungeselle (hat nichts mit nicht verheiratet zu tun) weiterbeschäftigt.
Der AN hat nachweislich Arbeit verrichtet und der AG muss wissen das er ihn als Gesseln bezahlen muss.
Der AN kann das Geld gegebenfalls einklagen, was er im Regelfall bei einer nichtübernahme auch macht.

Da du bei denem AG fachmännische Arbeit vollbringst und er diese ja weiter verkaufst sollte er dir schon ein angemessenes Stück vom Kuchen abgeben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Zu klären wäre jetzt noch das Geld!
Ich hoffe, LeoLo meldet sich

Wenn jede Vergütungsabrede fehlt, gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html, wonach eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. In § 612 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Höhe der Vergütung, falls sie vertraglich nicht bestimmt ist, sich nach einer „taxmüßigen“ Vergütung bestimmt. Gibt es eine solche Taxe nicht, dann ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Als Taxe ist hier die tarifliche Vergütung anzusehen. Wenn keine tarifliche Arbeitsvergütung am Betriebssitz vorhanden ist, weil kein entsprechender Tarifvertrag existiert, dann muss die Vergütung herausgefunden werden, die vergleichbare Arbeitnehmer am selben Ort oder im weiteren Gebiet um den Betriebssitz erhalten.

Es ist natürlich ein unbefristetes AV entstanden und dabei nicht nur der Azubilohn zu zahlen. Ob im hier angesprochenen Falle ein TV heranzuziehen ist, kann man bisher nicht sagen. Man müßte den TV und den Wortlaut des Ausbildungsvertrages kennen. Ich würde eher von „Nein“ ausgehen, wenn die Vergütung nach Tarifvertrag im Betrieb nicht „normal“ ist.

Gruß,
LeoLo

Danke!
Hi!

Wenn jede Vergütungsabrede fehlt, gilt
http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html, wonach eine Vergütung
als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung
den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
In § 612 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Höhe der Vergütung,
falls sie vertraglich nicht bestimmt ist, sich nach einer
„taxmüßigen“ Vergütung bestimmt. Gibt es eine solche Taxe
nicht, dann ist die übliche Vergütung als vereinbart
anzusehen. Als Taxe ist hier die tarifliche Vergütung
anzusehen. Wenn keine tarifliche Arbeitsvergütung am
Betriebssitz vorhanden ist, weil kein entsprechender
Tarifvertrag existiert, dann muss die Vergütung herausgefunden
werden, die vergleichbare Arbeitnehmer am selben Ort oder im
weiteren Gebiet um den Betriebssitz erhalten.

Danke dafür! Ich war mir eigentlich sicher, wusste aber ehrlich gesagt nicht, wo ich es finde!

Es ist natürlich ein unbefristetes AV entstanden und dabei
nicht nur der Azubilohn zu zahlen. Ob im hier
angesprochenen Falle ein TV heranzuziehen ist, kann man bisher
nicht sagen. Man müßte den TV und den Wortlaut des
Ausbildungsvertrages kennen. Ich würde eher von „Nein“
ausgehen, wenn die Vergütung nach Tarifvertrag im Betrieb
nicht „normal“ ist.

Der einzige Betrieb, in dem ich jemals gearbeitet habe, der seine Azubis übernommen hat, hatte (früher mal) eine tarifliche Regelung, dass der Monat, in dem die Prüfung bestanden wurde noch mit der Azubivergütung gezahlt wurde. Ab dem folgenden Monat galt dann das tarifliche Entgelt für die „normalen“ Kräfte.
Das wurde allerdings noch während meiner Zeit dort geändert.

Und da wusste ich eben keine rechtliche Regelung und war mir so gar nicht sicher!

Danke nochmal!

LG
Guido