Nach einer geraumen Zeit der Befreiung hatte man ein Schreiben erhalten, daß die Befreiung automatisch verlängerte. Mittlerweile besteht der angeführte Grund der Befreiung nicht mehr. Auf welcher Grundlage und in welcher Form muß man sich wieder bei der Behörde anmelden?
Auf der Grundlage, dass die Befreiung jetzt nicht mehr besteht, vielleicht!?
Stichwort: "Bringschuld"
Glückauf!
Da du hier schreibst, hast du offensichtlich Internet-Zugang, also kannst du die Anmeldung gleich online vornehmen: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden/index_ger.html
Gruß
Christa