folgende Frage gilt es professionell zu beantworten.
Ich habe am Montag und am Dienstag als volljährige Auszubildene Berufsschule. Am Montag jeder nachfolgender Woche, bis Jahresende 2011, muss ich in meinem Ausbildungsbetrieb arbeiten. Meine reine Fahrzeit von der Berufsschule zum Betrieb beläuft sich auf ca. 60 min.
Die Schule beginnt jeweils um 08:00 Uhr
Jetzt verlangt die Filialleitung das ich am jeweiligen Montag erst nach Hause fahren soll und dann von 17:00 bis 21:00 Uhr arbeiten kommen soll.
Ist das so richtig?
Nach der Schule wäre ja OK aber sowas, da stimmt doch was nicht.
Hallo, das ist etwas verzwickt.
erstens wie lange dauert die Schule_
2. wie lange ist die taegliche Arbeitszeit
so, nun mu0t Du die Fahrzeit zum Betrieb] die Schulzeit zusammenzaehlen und von der taeglichen Arbeitszeit abziehen. Das ist die Restzeit auf die der Betrieb Anspruch hat um die AUSBILDUNG fortzusetzen. Das dann noch 4 Stunden zu arbeiten sind scheint mir zu viel. Ueber die Zwischenpause kann ich wenig sagen.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
mfg
wenns so ist, ist es so.
VIelleicht kannst du ja mit denen reden, das es total blöd ist. Aber wenn du so eingeteilt bist, dann solltest du da halt auch arbeiten …
Je nach was du für einen Arbeits- Ausbildungsvertrag hast, musst du halt auf deine vollen Arbeitsstunden pro Monat kommen … und wenn wir von einem 8 Stundentag ausgehen und den Rest der Woche regulär arbeitest müsstest du an dem Montag ja eh nur 4 Stunden Schule haben…
kommt darauf an, wielange Sie Unterricht haben und welche Wochenarbeitszeit sie inkl. Unterricht zusammen bekommen. Hiervon die vertragliche Wochenarbeitszeit abgezogen, dann erhalten Sie die Arbeits-Stunden, die Ihr Arbeitgeber von Ihnen montags verlangen kann.
bei einem volljährigen Azubi gilt kein Jugend-
arbeitsschutzgesetz mehr. Somit ist das vollkommen
legitim, was der Arbeitgeber verlangt. Das ist ärgerlich aber rechtens. Vielleicht kannst Du nochmal
mit der Fialleitung reden um eine andere Vereinbarung
zu treffen.
Hallo
also die Schule beginnt am Montag, wie ober bereits vermerkt um 08:00 Uhr und endet gg. 14:30 Uhr. Hinzu kommt die Fahrzeit von 1 std.
Ein vernünftiges Gespräch mit der Filialleitung ist nicht gegeben um ein harmonisches miteinander zu gewährleisten.
Ich habe vergessen in meinem Eingangsschreiben, dass ich auf dem Land wohne. D.h. dass ich noch eine weitere Stunde nach hause fahren müsste. Meinen Eltern sehr kurz guten Tag sage und dann sogleich wieder auf die Bahn, damit ich dann pünktlich arbeiten kann.
ich glaube nicht dass dies im Interesse der Mitarbeiter sein soll.
Irgendwie sind die Fronten verhärtet. Die Filialleitung beharrt drauf das ich kommen soll. ICH WERDE VOLL AUSGENUTZT, UNTER DRUCK GESETZT.
IHK einschalten ?
vorab, die Fahrzeit spielt in der Arbeitszeit keine Rolle. Auch das du auf dem Land wohnst und in die Stadt zum arbeiten musst.
Um die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu vermindern müsste man umziehen. Hierzu gibt es auch finanzielle Zuschüsse die man beantragen kann.
Leider ist das nun mal so in der Arbeitswelt.
Die IHK „einzuschalten“ ist mit verlaub vielleicht direkt zu „hart“. Du kannst dich aber sehr gern bei denen mal melden und den Sachverhalt schildern. Die IHK steht im Normalfall den Azubis mit Rat und Tat zur Seite. Sollte die Angst bestehen, das diese sich direkt mit deinem AG in Verbindung setzen, kannst du die Anfrage auch per Email anonym machen.
Nur sollte in jeglichem Fall die Wahrheit immer gegeben sein. Ebenso sollte dann alles geschildert werden, sonst bekommst du auf eine Falschaussage einen Rat oder Hilfe durch die IHK, weil diese im Gutglaub sind das deine Angaben richtig sind. Sollte sich dann der Sachverhalt als unwahr herausstellen wird dies logischerweise Konsequenzen für dich nachziehen.
Hi, unsere SA meint: „Volljährige Auszubildende müssen grundsätzlich nach der Berufsschule in den Betrieb, wenn an dem Tag die Ausbildungszeit im Betrieb mindestens über 30 Minuten ist und die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird kann bei Volljährigen bis 48 Stunden sein, kommt auf Vertrag an. Zudem ob Ausgleiche am Folgetag bzw. Folgewoche erfolgen, da nicht jede Woche Montag erfolgt Ausgleich möglich. Die frage der Arbeitszeit kann diskutiert werden, da wenn unmittelbar nach der Schule möglich, dies dann erfolgen sollte, um die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen Arbeit und Freizeit nicht zu gefährden. Wegezeit muss nicht/ kann aber angerechnet werden.“ LG K.
leider hat es sch so ergeben, dass ch nicht mehr bei dieser fa. beschäftig bin.
Im klartext.
Ich habe meine, bis dato, zugewiesene Ausbildungsleiterin bezüglich des themas angesprochen. Sie meinte ganz labidar, du wirst sowieso nicht übernommen und wir bräuchten eigendlich nur Personal für die Arbeiten die wir alten Hasen und so lange schon hier arbeiten (was für ein Wort aus deren ihrem Munde)nicht gerne machen. Und deine Leistung entspricht dem was wir uns vorstellen.
Also wie ch das gehört habe, ist mir der Kragen geplatz und habe mich über meine Ausbildungsleiterin beschwert. Die Leute in der Chefetage haben mein Anliegen zur Kenntnis genommen. Tja und das wars auch.
Jedenfall hab ich für mich entschlossen, Ich hau ab. Tags darauf fand ich sogleic eine neue Ausbildungsstelle. Die Fa. hat mich mit Kusshand, wenn man so sagen darf, genommen. Natürlich bin ich nicht gleich mit der Tür ins Haus gefallen. Erst al schauen .
Ich werde auf jedenfall nachberichten.
Für alle die es in Erwägung bei der Fa. N_N-N-N einen Einstieg zuwagen, dem soll gesagt werden,