… passiert?
Nach der eidesstattliche Versicherung, was passiert?
Problem ist ich bin selbstständig und lebe von heute auf morgen. Ich möchte die Umsatzsteuer vierteljährlich abgeben. Im März 2011 habe ich die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
Frage; bin ich jetzt befreit, oder wie sieht es aus? Muss ich die MwSt. was ich eingenommen habe zurückzahlen?
Einmal, ein Danke.
Hallo,
beim Finanzamt gibt es immer Sonderregelungen. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man - nur weil man die EV abgegeben hat - die MWSt einbehalten darf. Es gibt viele Menschen, die haben EV abgegeben und arbeiten selbständig weiter. Und führen auch weiterhin ihre Steuern ab.
Gruss, lichtblick
Guten Tag,
mit der Mehrwertsteuer kenne ich mich leider nicht aus.
Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie ja Einnahmen. Bei einem Gläubiger haben Sie jedoch Schulden, da Ihnen die EV abgenommen wurde.
Die EV hat die Wirkung, dass alle Vermögenswerte erfasst werden und alle Gläubiger haben durch das Verzeichnis die Möglichkeit, auf Ihr Vermögen zuzugreifen (Pfänden).
Tilgen Sie die Schulden bei dem Gläubiger, der von Ihnen die EV-Abnahme verlangt hat. Zahlen Sie alle Rückstände. Denken Sie dran, dass Sie bei einer EV normalerweise keine Geschäfte tätigen dürfen, da Sie ja kein Geld haben, um die Verträge zu erfüllen.
Hier könnte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden, da Sie vorsätzlich Veträge abschließen, die Sie aufgrund der finanziellen Situation nicht bedienen können.
MfG