Nach der Kündigung arbeiten

Hallo,

ich will demnächst meinen Job kündigen in einer Fastfoodkette. Und frage mich, ob ich nach der Kündigung noch arbeiten muss, da ich keine Stundenzahl im Vertrag habe und einen Stundenlohn bekomme. Also wenn ich nicht arbeite kein Geld. Bei uns werden die Dienstpläne immer in der Woche davor erst erstellt. Und während meines Studiums habe ich teilweise auch nur 2 mal im Monat gearbeitet. Und auch mal einen gar nicht. Also könnte ich ja auch sagen ich kann nicht, aber muss ich dann mit Konsequenzen rechten z.B. Geldstrafen etc.?

Gruß

Hi,

Geldstrafen sicherlich nicht in der Form das du was nachzahlen musst. Allerdings kann der Arbeitgeber dich zum Schadenersatz verklagen insofern du ihm deine Arbeitskraft versagst. Denn im Vertrag hast du dich ja dazu bereit erklärt ihm deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Teilt dein Arbeitgeber dich also ein musst du bis zum Ablauf der Kündigung auch Arbeiten. Oder ist das ein Minijob? Welche Kündigungsfrist? Probezeit? Mit der Stundenzahl die nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurde gilt dann die Gesetzliche Regelung.

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Hallo 2ufu5,

wenn in Ihrem Arbeitsvertrag dazu nichts festgelegt ist, würde ich einfach schriftlich entsprechend der Regelung im BGB §622 kündigen.

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers (Arbeiter oder Angestellter) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden“.

Da sie ja keine festgelegten regelmäßigen Arbeittage haben, wäre Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Vierwochenfrist beendet. Sollten sie innerhlab der Frist zur Arbeit aufgefordert werden müßten sie Gründe für ihr Fernbleiben beweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
in die Gewerkschaft „NGG“ eintreten und sämtliche Vorteile geniessen.
Grüße

Wie das bei Euch gehandhabt wird, kann ich nicht bewerten. Laut Gesetz gilt, dass der Arbeitgeber bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Leistung hat und der Arbeitnehmer solange seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Ob die Leistung abgerufen wird, ist zweitrangig.

Hallo,

, aber muss ich dann mit
Konsequenzen rechten z.B. Geldstrafen etc.?

Gruß

Sicher nicht - selbst eine entsprechende Vertragsregelung wäre nicht legal.
Zu bedenken ist höchstens: man soll immer so gehen, dass man zurückkommen kann. Ob das nach der schlichten Weigerung, arbeiten zu gehen, möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruss

rambam

Entscheidend ist zuallererst das, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben, also eher als Aushilfe auf Zuruf arbeiten, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen und aufhören zu arbeiten.
Mit einem Arbeitsvertrag haben Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB, vier Wochen zum Monatsende oder Fünfzehnten eines Monats.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo 2ufu5;
nach der FRISTGERECHTEN Kündigung bis zu einem bestimmten Termin gibt es nach dem Termin KEINE Pflichten dem bisherigen AG gegenüber. Bis dahin schon. Da im Vertrag keine Stunden als Mindeststunden vereinbart wurden bedeutet dies: bis zum Kündigungseintritt (Termin) auf Abruf (also nach dem Dienstplan). Nach dem Termin: nichts mehr. Da ich annehme, dass in dem Vertrag nichts von wegen irgnedwelcher Strafen steht, besteht auch keine Gefahr von dieser Seite. Warum denn auch? Einen Angestellten bestrafen, weil er kündigt?
Bitte berücksichtigen: das alles hier stellt meine Auslegung der Sachlage nach den gegebenen Informationen dar–> Bitte mit dem Arbeitsvertrag abgleichen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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Hallo,

bitte erst mal in den Arbeitsvertrag sehen. Mit dem Arbeitsvertrag stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn die Diensteinteilung bis zum Ende der Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) 40 Stunden Arbeitszeit vorsieht, dann sind diese zu leisten.
Um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, wurde ich das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und versuchen die eigenen Wünsche möglichst umsetzbar einzubringen.
Gruß Svalroph

Hallo,

die gegenseitige Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitsleitung-Geldleistung) scheint hier nicht zu greifen.
Ich empfehle, dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass keine weitere Arbeitsleistung erbracht werden soll. Die Reaktion sollte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo.
Nach einer frist" kommt drauf an wie lange sie schon da ein Vertag haben" die man ansetzt, ist die Kündigung wirksam

.Und wenn man in dieser frist krank werden brauchen Sie nicht zu Arbeiten .(Gelber schein vom Arzt)wenn nicht einfach locker arbeiten.mehr kann ich nichts dazu sagen?
Hallo,

m

ich will demnächst meinen Job kündigen in einer Fastfoodkette.
Und frage mich, ob ich nach der Kündigung noch arbeiten muss,
da ich keine Stundenzahl im Vertrag habe und einen Stundenlohn
bekomme. Also wenn ich nicht arbeite kein Geld. Bei uns werden
die Dienstpläne immer in der Woche davor erst erstellt. Und
während meines Studiums habe ich teilweise auch nur 2 mal im
Monat gearbeitet. Und auch mal einen gar nicht. Also könnte
ich ja auch sagen ich kann nicht, aber muss ich dann mit
Konsequenzen rechten z.B. Geldstrafen etc.?

Gruß

Hallo 2ufu5,

zu den von Dir angesprochenen Punkten sollte eigentlich etwas in dem - laut Deinen Aussagen - ja vorliegenden Vertrag stehen, z. B. die vereinbarte Kündigungsfrist.

Wenn Du nach Maßgabe dieser vereinbarten Kündigungsfrist kündigst, kann Dein Arbeitgeber Dich bis zum Ablauf dieser Frist natürlich noch einplanen.

Es ist also wichtig, daß Du Deinen Vetrag schriftlich, vertrags- sowie fristgerecht kündigst. Danach sollte sich alles Weitere automatisch ergeben.

Beste Grüße

maasterp

Hallo,
Wenn es keine vereinbarte Stundenzahl gibt, ist das okay. Lass dich einfach nicht mehr zur Schicht einteilen, z.b. weil du keine Zeit hast etc.
Viele Grüße
Tinastar

Wenn du deinen Job bei der Fastfoodkette fristlos kündigst, brauchst du nicht mehr Arbeiten, da es sich wohl nicht um einen Job handelt mit einem festen Arbeitsvertrag, sondern nur um einen Studiumaushilfsjob!!!
Geldstrafen werden bei einer Kündigung nicht fällig.
Regresspflicht entstehen nur bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Sie müssen meistens zurück gezahlt werden, wenn man eine gewisse Kündigungsfrist nicht einhält. Was meines wissens bei diesen Minijobs aber nicht der Fall ist, weil Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld nicht gezahlt wird.