Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme im Folgenden Bezug auf Umstände in der Paketlogistik und drücke mich in Annäherung an die geltenden Regeln so abstrakt wie möglich aus.
Nach der Umstellung von Pauschalgehalt auf Mindestlohn seit Beginn diesen Jahres sehen sich die Arbeitnehmer mit der Notwendigkeit konfrontiert, zum Monatsende einen Stundenzettel abzugeben, auf dem festgehalten ist, wieviele Arbeitsstunden sie Tag für Tag geleistet haben.
Den knappen Erläuterungen eines Fuhrunternehmers zum Ausfüllen der Formulare ließen sich zwei Dinge entnehmen:
- Pausen (i.e. die Ruhezeiten, die ein Kraftfahrer einzuhalten hat) sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet
- Der eine Samstagsdienst, den sie monatlich abzuleisten haben, solle auf dem Stundenzettel nicht aufgeführt sein, mit folgender Begründung:
(Die Arbeitsverträge sagen aus, dass an Samstagen nicht gearbeitet wird.)
Würden die etwa vier bis fünf monatlichen Samstagsarbeitsstunden geltend gemacht, würden in Folge alle freien Samstage als Urlaubstage verrechnet. Was niemand wollen könne, denn es wären ja mehr freie Samstage (38) als jährlicher Urlaubsanspruch (24 Tage).
Ich würde Sie darum bitten, diesen dargebotenen „Sachverhalt“ zu kommentieren.
Mit besten Grüßen,
Dominik Schwarz