ich nehme im Folgenden Bezug auf Umstände in der Paketlogistik und drücke mich in Annäherung an die geltenden Regeln so abstrakt wie möglich aus.
Nach der Umstellung von Pauschalgehalt auf Mindestlohn seit Beginn diesen Jahres sehen sich die Arbeitnehmer mit der Notwendigkeit konfrontiert, zum Monatsende einen Stundenzettel abzugeben, auf dem festgehalten ist, wieviele Arbeitsstunden sie Tag für Tag geleistet haben.
Den knappen Erläuterungen eines Fuhrunternehmers zum Ausfüllen der Formulare ließen sich zwei Dinge entnehmen:
Pausen (i.e. die Ruhezeiten, die ein Kraftfahrer einzuhalten hat) sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet
Der eine Samstagsdienst, den sie monatlich abzuleisten haben, solle auf dem Stundenzettel nicht aufgeführt sein, mit folgender Begründung:
(Die Arbeitsverträge sagen aus, dass an Samstagen nicht gearbeitet wird.)
Würden die etwa vier bis fünf monatlichen Samstagsarbeitsstunden geltend gemacht, würden in Folge alle freien Samstage als Urlaubstage verrechnet. Was niemand wollen könne, denn es wären ja mehr freie Samstage (38) als jährlicher Urlaubsanspruch (24 Tage).
Ich würde Sie darum bitten, diesen dargebotenen „Sachverhalt“ zu kommentieren.
Pausen (i.e. die Ruhezeiten, die ein Kraftfahrer
einzuhalten hat) sind keine Arbeitszeit und werden nicht
vergütet
das ist nichts besonderes
Der eine Samstagsdienst, den sie monatlich abzuleisten
haben, solle auf dem Stundenzettel nicht aufgeführt sein, mit
folgender Begründung:
(Die Arbeitsverträge sagen aus, dass an Samstagen nicht
gearbeitet wird.)
es wird also am samstag gearbeitet? und das obwohl es im vertrag anderes steht?
Würden die etwa vier bis fünf monatlichen
Samstagsarbeitsstunden geltend gemacht, würden in Folge alle
freien Samstage als Urlaubstage verrechnet. Was niemand wollen
könne, denn es wären ja mehr freie Samstage (38) als
jährlicher Urlaubsanspruch (24 Tage).
netter versuch, da wird den leuten druck gemacht, das sie stunden nicht aufschreiben um den mindestlohn zu umgehen
gruss
Ich muss mich korrigieren, die Verträge wurden im Sommer erneuert. Die Neufassung enthält nicht mehr die Klausel, dass an Samstagen nicht gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer ist darin verpflichtet, auf Anordnung alle mögliche Arbeit zu leisten (Sonntag-, Nacht-, Mehrarbeit, Überstunden, Wechselschichten), „soweit dies gesetzlich zulässig ist und jeweils den betrieblichen Erfordernissen entspricht.“
Betriebsräte sind in Paketdiensten selten. Aufrührer wie bekennende Gewerkschaftsmitglieder und willige Betriebsratgründer kommen nach bisherigen Erfahrungen nicht über die Probezeit hinaus. Die Fluktuation der Belegschaft ist hoch, man muss gleichgültig oder verzweifelt sein, um länger als Paketfahrer zu arbeiten, als unbedingt notwendig. Betriebsrat macht man doch eher da, wo man für sich eine Perspektive sieht, anstatt ein notwendiges Übel.
beim Billigheimer DPD wurde in Duisburg die Auslagerung des Paketumschlags zur noch billigeren Ergo Logistics GmbH auf Initiative der Betriebsräte der beiden Unternehmen rückgängig gemacht. War aber ein bisschen Arbeit.
Die Neufassung enthält nicht mehr die Klausel, dass
an Samstagen nicht gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer ist darin
verpflichtet, auf Anordnung alle mögliche Arbeit zu leisten
(Sonntag-, Nacht-, Mehrarbeit, Überstunden, Wechselschichten),
„soweit dies gesetzlich zulässig ist und jeweils den
betrieblichen Erfordernissen entspricht.“
Das ist ja nicht ungewöhnlich - aber was steht zur Lage der Arbeitszeit drin?