Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsend

Hallo Ihr Lieben,
habe gerade mein Arbeitsvertrag bekommen. Ich fange in einer großen Privatklinik an. Doch als ich mir gerade über  „Dauer, Probezeit, Kündigung bzw. Beendigung“ ist mir ein bisschen unwohl gewurden. Nicht nur das ich bei einer befristeten Stelle von 1 Jahr ein halbes Jahr Probezeit habe (womit ich noch leben kann) ist die Kündigungsfrist der absolute Hammer.
Da steht wie folgt drin:
Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die dann sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gilt.

Jetzt meine Frage: Ist das gesetzlich zulässig? Wie verhält sich da die Rechtslage wenn ich nach der Probezeit kündige?

Besser als vorgesehen

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer
Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt

Dort sind es nur 4 Wochen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Jetzt meine Frage: Ist das gesetzlich zulässig?

Ja.

Wie verhält sich da die Rechtslage wenn ich nach der Probezeit kündige?

Die ändert sich nicht - aber es waren ja gerade Bundestagswahlen …

Gruß

Stefan

@ Stefan danke für die schnelle Antwort,
ich denke nicht das sich durch wahlen was ändert :wink:
Das mit den 4 Wochen ist mir auch bekannt allerdings nicht zum Quartalsende sondern zum ende eines Monats bzw zum anfang eines Monats, kündigen.

Vielleicht ist das leichter lesbar, auch für Nicht-Juristen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfristen_im_Ar…

Tut mir das ich hier keine Antwort geben kann, mein Gebiet ist die Probezeit für Fahranfänger im Fahrerlaubnisrecht.

Gruß Crack