Hallo Ihr Lieben,
habe gerade mein Arbeitsvertrag bekommen. Ich fange in einer großen Privatklinik an. Doch als ich mir gerade über „Dauer, Probezeit, Kündigung bzw. Beendigung“ ist mir ein bisschen unwohl gewurden. Nicht nur das ich bei einer befristeten Stelle von 1 Jahr ein halbes Jahr Probezeit habe (womit ich noch leben kann) ist die Kündigungsfrist der absolute Hammer.
Da steht wie folgt drin:
Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die dann sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gilt.
Jetzt meine Frage: Ist das gesetzlich zulässig? Wie verhält sich da die Rechtslage wenn ich nach der Probezeit kündige?