Nach der Scheidung!

Hallo, ich habe da mal eine Frage was man in so einem Fall machen könnte. Folgender Sachverhalt.

Eine Ehepaar ist im Besitz einer Eigentumswohnung. Nach der Ehe und auch bei der Scheidung, wurde von dem Gericht ein vergleich erteilt, wo beide Seiten mit einverstanden waren.

Demnach hat die Frau auf den vollen Unterhalt verziechtet, und der Mann sollte nur einen Gewissen teil für beide Kinder Zahlen. Im gegenzug sollte er mit allen weiteren kosten die Eigentumswohnung weiterhin Finanzieren. Das stimmte er auch zu. Der vergleich wurde vom Gericht festgeschrieben und in Schriftlicher Form an die jeweiligen Parteien ausgehändigt.

Nun das Problem…

Der Ex Mann hat ungefähr ein halbes Jahr alles so bezahlt wie es im vergleich steht, und nach dem halben Jahr sämtliche Zahlungen was die Eigentumswohnung angeht eingestellt … bis heute. Ausser den Unterhalt, den hat er so weiter bezahlt wie es im vergleich steht, also nur die hälfte.

Jetzt kommen natürlich die Gläubiger zu der Frau und wollen Geld. Die Frau ist absolut Überfordert und hat angst das sie nur in die Privat Insolvenz gehen muss. Verdienst von Ihr ca. 1200€ Netto mit einmal Kindergeld und 2 Arbeitsstellen.

Was kann man in so einer Situation tun, wenn sich auch jetzt der Exmann um nichts kümmert, weder um die Gläubiger noch darum das die Eigentumswohnung verkauft wird, was auch vom Gericht so angeordnet wurde, das die Wohnung entweder vermietet oder verkauft wird bis Aug 2011. Desweiteren kommt jetzt auch noch die Hausverwaltung und stellt die versäumten Nebenkosten in einen Mahnverfahren zur sofortigen Zahlung in Rechnung.

Wie gesagt der Ex Mann unternimmt garnichts, aber die Ex Frau macht sich um die Zukunft sorgen. Nicht nur für sich sondern auch für die Töchter.

Was kann man da tun oder welche vorschläge konnte man dieser Frau geben. Kann man den Ex mann dafür belangen, das er sich nicht an den Gerichtlichen vergleich gehalten hat. Kosten für die Wohnung eingesteckt hat und nur einen bruchteil vom Unterhalt bezahlt hat?

Ich hoffe um baldige antworten und Tipps…

Vielen Dank

Hallo,

die Frau sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen. (Fachanwalt Familienrecht)

Ich kenne allerdings auch einen Fall in dem der Mann trotz rechtsgültiger Verurteilung wegen Nichterfüllung…weiterhin nichts zahlt…

MfG
M.