Nach der Schule arbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine volljährige Azubine hat eine Frage:
Sie hat montags von 8-13:30 Schule und soll jetzt von 17-21 danach noch arbeiten gehen.
Sie hat also 3,5 Stunden Zeit, wo sie nicht weiß,was ich damit machen soll.
Daher meine Frage: Ist es denn ok so, dass sie nach 13:30 nochmal von 17-21 Uhr arbeiten gehen muss?
Theoretisch ist das doch ein 2. Mal arbeiten, wo eine Ruhepause von 11 Stunden nicht gegegeben ist.

Ich hoffe auf baldige Antworten

LG

Hallo,

bei Volljährigen zulässig. Schule ist keine Arbeit im Sinne des Gesetzes.

VG
EK

Hallo,

bei Volljährigen zulässig.

Glaub ich irgendwie nicht, dass das ok ist. Vom Arbeitsende bis Berufsschulbeginn sind ja nur 9 Stunden. Oder geht es am nächsten Tag nicht direkt wieder um 8:00 uhr los?

Sind die Arbeitszeiten eigentlich immer von 15:00 bis 21:00 Uhr, oder hat der Arbeitgeber die Zeiten an den entsprechenden Tagen extra so gelegt, damit die Fahrzeiten usw. nicht angerechnet werden?

Oder spielt das gar keine Rolle?

Mehr als 48 Stunden wöchentlich darf es jedenfall mit Berufsschule + Arbeit nicht werden.

Viele Grüße

Hallo,

steht in dem Fall etwas von absichtlich wegen der Schule verlegter Arbeitszeit, Berufsschule am Folgetag oder mehr als 48 Stunden?

Zum Bauchgefühl:

http://ihk-kassel.de/solva_docs/Merkblatt%20Anrechnu…

VG
EK

Abend.
Am nächsten Tag ist wieder Schule, welche auch um 8 beginnt. Ruhepausen werden eingehalten.
Es geht ihr halt bloß darum,ob es denn eraubt ist, nach 3,5h die Arbeit wieder aufzunehmen.
Sie arbeitet 5 Tage in der Woche(2x Schule 3x im Betrieb 8h)

Liebe Grüße

Es geht ihr halt bloß darum,ob es denn eraubt ist, nach 3,5h die Arbeit wieder aufzunehmen.

Hier gibt es ein Gerichtsurteil, dem ich entnehme, dass Arbeitszeiten an einem Arbeitstag zusammenhängen muss, und dass die Zeit zwischen zwei Diensten auch als Arbeitszeit gilt:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg…

Ok, das eine ist Schule und nicht Arbeit. Aber in gewisser Hinsicht wird ja Arbeit und Schule doch gleichgesetzt. Vielleicht gibt es genau zu dem Fall einfach noch kein Gerichtsurteil. Ich glaube es irgendwie nicht, dass im Ernstfall der Arbeitgeber hier recht bekommen würde.

Wann sind eigentlich die Arbeitszeiten im Betrieb, wenn keine Berufsschule ist?

Gibt es keinen Betriebsrat?

Viele Grüße

Hallo,

dieses Urteil hält geteilten Dienst nicht für verboten, es bedürfe nur einer besonderen Vereinbarung. Das scheidet aber bei Berufsschulzeiten aus, denn die unterliegen nicht der Disposition des AG. Berufsschule und Betrieb fallen auch typischerweise auseinander, sind also mit 2 Anfahrten und langen Pausen verbunden, das ist das Wesen des dualen Systems.

Man nehme mal den Fall, dass bisher die Berufsschule bis 16 Uhr ging und die Arbeitszeit im Betrieb von 17 Uhr an bis 21 Uhr. Nun wird das Schulende vorverlegt. Plötzlich soll der Beginn um 17 Uhr rechtswidrig sein? Wieso?

VG
EK

Hallo,

kommt auf den Beruf an, möglich ist sowas schon.

Alternativ könnte das interessant sein.
http://www.azubi-azubine.de/index.html

Gruß

Hallo,

hier müsste das Arbeitszeitgesetz Anwendung finden!

http://www.pfalz.ihk24.de/linkableblob/577028/.4./da…

Hier findet man nur den Hinweis, dass die Ruhepause mindestens 30 Minuten betragen muss. Also wäre danach auch eine Ruhepause von 3,5 Std. möglich.

Gruß Merger

Schule ist montags immer von 8-13:30.
Und nein, es existiert kein Betriebsrat und auch keine Gewerkschaft.

Hallo,

es bleibt aber die Frage, warum die betriebliche Ausbildung nun um 17 Uhr beginnen soll. Das ist zwar kein Problem der Ruhezeit, aber willkürliche Verlegungen der Arbeitszeit darf es nicht geben, also kein gezieltes Vermeiden einer Deckung von Ausbildung in Schule und Betrieb, um mehr Stunden im Betrieb herauszuholen. Was also ist die Begründung für einen solchen halben Arbeitstag ausgerechnet komplett außerhalb der Berufsschule?

VG
EK

Abend.

Die Begründung ist angeblich,dass es nicht anders ginge. Dass jetzt immer abends 3 Leute bis 21 Uhr gebraucht werden.

Hallo

Die Begründung ist angeblich,dass es nicht anders ginge. Dass
jetzt immer abends 3 Leute bis 21 Uhr gebraucht werden.

Das wurde also geändert, und die normalen Arbeitszeiten liegen anders.
Wenn ja, dann kann ich mir schon gar nicht vorstellen, dass er im Ernstfall recht bekäme.

Vielleicht sollte man mal bei der IHK fragen, was man da am besten macht, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Wie viele Azubis gibt es denn in dem fiktiven Betrieb? Und würden alle zusammenhalten? -

Wann sind denn jetzt eigentlich die normalen Arbeitszeiten, magst du das mal verraten?

Viele Grüße

Hallo,

dieses Urteil hält geteilten Dienst nicht für verboten, es bedürfe nur einer besonderen Vereinbarung.

Immerhin.

Das scheidet aber bei Berufsschulzeiten aus, denn die unterliegen nicht der Disposition des AG.

Die nicht, aber die betrieblichen Arbeits- bzw. Lernzeiten.

Berufsschule und Betrieb fallen auch typischerweise auseinander, sind also mit 2 Anfahrten und langen Pausen verbunden

Aber die Fahrzeiten zwischen Berufsschule und Betrieb wie auch die Pausen in der Berufsschule zählen doch als Arbeitszeit (im 8- bzw. max. 10-Stunden-Tag).

Nur wenn Berufsschul- und Betriebszeit sich nicht überschneiden, scheint die Wegezeit nicht dazuzuzählen. Und es macht ja so von weitem gesehen den Eindruck, als habe der Arbeitgeber genau deswegen die Arbeitszeit so komisch gelegt. Und das soll erlaubt sein?

Man nehme mal den Fall, dass bisher die Berufsschule bis 16 Uhr ging und die Arbeitszeit im Betrieb von 17 Uhr an bis 21 Uhr. Nun wird das Schulende vorverlegt. Plötzlich soll der Beginn um 17 Uhr rechtswidrig sein? Wieso?

Erstens finde ich dieses Beispiel sehr arg an den Haaren herbeigezogen, und zweitens wäre dann in diesem Falle die Vorverlegung der Berufsschule vielleicht nicht in Ordnung. Weiß ich aber nicht, und ist mir auch egal, weil das ja hier überhaupt nicht zur Debatte steht.

Viele Grüße

Hallo,

also egal ob Azubi oder Festangestellte, es geht reihum, dass 3 Mitarbeiter eine solche Abendbeschäftigung von 17 bis 21 h leisten müssen?

Oder betrifft das nur 3 Azubis, die zu dieser Zeit arbeiten sollen?

VG
EK

Hallo,

es ging mir in dem Beispiel darum, dass die Rechtsprechung mit dem geteilten Dienst nicht passt und man da nicht nach Belieben Analogien ziehen darf, eine 3,5h-Pause vielleicht bei einem Arbeitnehmer ein Problem wäre, wenn das nicht vereinbart ist, das aber nicht ohne weiteres auf einen Azubi mit einer solchen Pause zwischen Berufsschule und Arbeit übertragbar ist.

Denn beim geteilten Dienst legt der Arbeitgeber die Pausenzeit fest, beim Ausbildungsverhältnis ist das noch lange nicht gesagt. Dort können Änderungen der Freizeit zwischen Schule und Betrieb eben ohne Zutun des Betriebs auftreten, dass es lange Pausen zwischen Schule und Betrieb gibt, kann also allein schon einmal kein Maßstab sein. Man muss auch fragen, wie es dazu gekommen ist.

Es liegt auch eine andere Interessenlage vor, der Azubi kann die Zeit z.B. für Hausaufgaben, Essen, Erholung von der Schule und Wegezeiten nutzen, das unterscheidet seine Interessenlage von dem der Arbeitnehmer.

Man kann daher nur davor warnen, hier erstinstanzliche Gerichte eines einzelnen Gerichts heranzuziehen, die nicht wirklich passen und dem Azubi auf dieser Basis zum Widerstand zu raten. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass sich schon IHKs blutige Nasen in ihrem oftmals völlig abwegigen Rechtsverständnis geholt haben und am Ende die Azubis dem falschen Berater gefolgt sind.

VG
EK

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