Hallo,
es ging mir in dem Beispiel darum, dass die Rechtsprechung mit dem geteilten Dienst nicht passt und man da nicht nach Belieben Analogien ziehen darf, eine 3,5h-Pause vielleicht bei einem Arbeitnehmer ein Problem wäre, wenn das nicht vereinbart ist, das aber nicht ohne weiteres auf einen Azubi mit einer solchen Pause zwischen Berufsschule und Arbeit übertragbar ist.
Denn beim geteilten Dienst legt der Arbeitgeber die Pausenzeit fest, beim Ausbildungsverhältnis ist das noch lange nicht gesagt. Dort können Änderungen der Freizeit zwischen Schule und Betrieb eben ohne Zutun des Betriebs auftreten, dass es lange Pausen zwischen Schule und Betrieb gibt, kann also allein schon einmal kein Maßstab sein. Man muss auch fragen, wie es dazu gekommen ist.
Es liegt auch eine andere Interessenlage vor, der Azubi kann die Zeit z.B. für Hausaufgaben, Essen, Erholung von der Schule und Wegezeiten nutzen, das unterscheidet seine Interessenlage von dem der Arbeitnehmer.
Man kann daher nur davor warnen, hier erstinstanzliche Gerichte eines einzelnen Gerichts heranzuziehen, die nicht wirklich passen und dem Azubi auf dieser Basis zum Widerstand zu raten. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass sich schon IHKs blutige Nasen in ihrem oftmals völlig abwegigen Rechtsverständnis geholt haben und am Ende die Azubis dem falschen Berater gefolgt sind.
VG
EK