Nach der wohlverh.-periode?

Liebe/-r Experte/-in,

Danke dass ich sie um rat bitten darf. ich werde im Juli mit meiner wohlverh.periode fertig sein und möchte sehr gern wissen, wie ich mich jetzt schon verhalten muß, sprich-muß ich vorher dem treuhänder darum bitte den gerichtsbeschluß zu erlangen? mein arbeitgeber führt jeden monat geld von mir ab (ca. 200,- monatlich). bekomme ich am ende eine schlußrechnung vom treuhänder und werden von der angesammelten summe ( ich nehme mal an, in 6 jahren hat sich einiges im 4-5 stelligen bereich zusammengesammelt)die gestundeten gerichtskosten beglichen? hatte vorher stundung beantragt und wurde bewilligt. und wie ist das mit den 10-15% durchhaltebonus für mich? habe ich da anspruch drauf? muß ich mich jetzt 2 monate vor ende denn irgendwo (treuhänder) selbst melden? und muß ich dem arbeitgeber bescheid geben, dass er ab 07/ 2010 nichts mehr an den treuhänder abführt?
es wäre sehr sehr nett sie könnten mir diese vielen fragen beantworten,denn ich bin froh, wenn das alles vorbei ist und habe bisher alles korrekt/exakt durchgeführt. sollten ihrerseits fragen aufkommen, ich beantworte sie gern, denn ich möchte nichts verkehrt machen. vielen dank, mit frdl. grüßen arielle

Hallo, Meerjungfrau :wink:

das Insolvenzverfahren ist soweit automatisiert, dass bestimmte Ereignisse nicht weiter beantragt werden müssen, wenn sie durch Zeitablauf erreicht werden. Den Antrag auf Restschuldbefreiung hast Du vermutlich gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Nunmehr werden die Insolvenzgläubiger nochmals angehört und der Insolvenzverwalter im Insolvenz-Schlusstermin gehört. Wird keine Versagung der RSB beantragt, hat das Gericht die RSB zu bewilligen. Alle nichterfüllten Forderungen der Insolvenzgläubiger „erlöschen“.

Über die Höhe der Kosten eines Insolvenzverfahrens habe ich leider keinen Überblick.