Nach der Wohnungsabnahme Waschbecken bemängelt!

Hallo liebe Mitglieder hier im Forum!

Bin neu in diesem Forum und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.

Vor knapp 8 Wochen sind wir aus unserem Haus, in dem wir zu Miete gewohnt haben ausgezogen, da wir uns Eigentum zugelegt haben.

Die Situation der Hausabnahme gestaltet sich ein wenig schwierig. Unsere damaligen Vermieter waren sozusagen, Freunde oder Bekannte der Familie. Viel mehr Bekannte der Eltern meiner Frau.

Vor vier Jahren, als wir in das Haus eingezogen sind, lief auch alles sehr unkompliziert und schnell und die Vermieter beteuerten immer, wie froh sie sind, dass wir in dem Haus wohnen und uns um alles kümmern.

Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausgewechselt werden.

Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe. Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.

Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.

Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.

Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle, das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden. Ich muss hier sagen, dass das Haus noch kurz vorher von uns Renoviert wurde, da wir eigentlich nicht vor hatten Umzuziehen und kurz nach der Renovierung die Schwiegereltern aus ihrem Haus raus wollten, da zu groß und wir das übernehmen sollten. Haben wir dann getan.

Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.

Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.

Auf den Brief des Anwalts habe ich reagiert, allem wiedersprochen und die Situation so dargestellt, wie sie ist und nicht wie die ehemaligen Vermieter denken. Heute ist dann die Klageschrift des Gerichts eingegangen mit einer zweiwöchigen Frist.

Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte und Gericht drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?

Sorry, dass ich soweit aushole, aber ich konnte es nicht kürzer darstellen.

Wäre schön, wenn jemand einen guten Rat hat und vielen Dank schon mal im Voraus.

Besten Gruß

Marco

Tja
wenn Anwälte mit Gericht drohen, ziehen Mieter gerne den Schwanz ein.
Entweder Sie haben Zeugen, und informieren diese schon mal, und teilen dies dem Gericht mit, oder Sie resignieren und zahlen, bzw. die Versicherung.
Schäbig ist das Verhalten der VM auf jeden Fall, um so mehr zeigt sich immer wieder, das man trotz angeblicher Freunde besser immer alles schriftlich fixiert und fotografiert.

Ein Versuch dem ganzen nochmal mit einem Schreiben an den Anwalt der Erklärung , das Sie Zeugen haben, die den Schaden schon vor , bzw, mit dem Einzug bezeugen können, könnte nicht schaden.
Teilen Sie dies der Gegenpartei mit. Notfalls Vormieter ausfindig machen, der kanns eventuell auch bezeugen und wurde eventuell auch schon abgezockt.

Mieterrechtsschutz vorhanden ??

Lieben Gruss
Mmarion

Hallo, ich kann Dir da sehr kurz antworten.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Du Antwortest dem Gericht mit Adressen der Zeugen und beantragst Klageabweisung. Es wird dann aber vermutlich zu einem Gerichtstermin kommen. Wenn Du das verlierst wird es teuer. Wobei ich nicht weiß ob Du einen Rechtsanwalt brauchst. (manchmal geht es ohne)
Die zweite Möglichkeit ist Du bezahlst, dazu kommen noch alle angefallenen Kosten der Klägerin. (Gericht, Rechtsanwalt)

Gruß connection

Hallo,

vermutlich handelt es sich bei der zweiwöchigen Frist um einen Mahnbescheid, oder? Da ist die Frist normal, die Gerichte prüfen auch nicht die Richtigkeit des Bescheides und SIe müssen zumindest erstmals widersprechen, ansonsten geben SIe nämlich zu, dass dieser Betrag gerechtfertigt ist. Sollte es sich aber wirklich um eine Klageschrift handeln, bin ich etwas verwundert, dass das Gericht Ihnen erstmals Zeit zu antworten gibt und nicht einen Termin zur Verhandlung angegeben wird.

Meiner Meinung nach sind Sie im Recht, es gab keine Mängel bei der Abnahme, also passt alles. Außerdem hat Ihre ehemalige Vermieterin Sie zu einem Versicherungsbetrug versucht zu überreden, was gesetzlich nicht erlaubt ist. Ich hoffe für Sie, dass es mit dem Einspruch bei Gericht ausreicht, alls nicht, rate ich Ihnen einen Anwalt zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hallo Marion, vielen Dank für deine Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast. Rechtsschutz ist vorhanden und ich denke, dass ich auch einen Anwalt hinzuziehen werde. Meiner Frau fehlen ein wenig die Nerven und es wird sie bestimmt beruhigen. Danke nochmal.

Hallo Connection, vielen Dank für die Antwort. Werde wohl einen Anwalt hinzuziehen. Dann weiß ich auf jeden Fall, was auf mich zu kommt. Besten Gruß

Hallo, es handelt sich um eine Klageschrift und ich habe 14 Tage Zeit zu widersprechen. Ich denke, dass ich einen Anwalt hinzuziehen werde. Dann weiß ich, was auf mich zukommt. Ich sehe mich auch im Recht. Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Zeit. Besten Gruß. Marco

Marco,
beruhige zunächst Deine Frau: die Drohung mit Anwalt und Gericht sind lächerlich. Die dort Tätigen sind Menschen. Keine Panik.

Du hast Zeugen, die bestätigen können, daß die Risse im Waschbecken bei Einzug vorhanden waren? Dann bist Du aus der Nummer raus.

Vielleicht ein einziges Schreiben deinerseits, in dem Du erwähnst, daß wenn die Drohungen / Anschuldigungen weitergehen, müßtest Du einen Anwalt einschalten … dessen Einschaltung dann zu Lasten der Gegenseite gehen.

Sollte der Vermieter immer noch mit Anwalt drohen, bleibt Dir nichts anderes, als einen Anwalt einzuschalten. Dessen Kosten könnten dann aber zu Lasten der Gegenpartei gehen. Aber das wird er Dir selbst am besten erklären.

*winke - philine

Hallo Marco,

Mann-o-Mann, das ist ja der Horror. Schade, dass ich kein Jurist bin und Dir daher keine sichere Antwort geben kann.

Aus eigener Erfahrung weiss ich: Wenn Du Zeugen hast für den Zustand der Wohnung beim Einzug, bist Du fein raus. Aber wie das mit dem fehlenden Übergabeprotokoll zu bewerten ist, weiss ich nicht. Sicherlich haben Dir ein paar Freunde beim Auszug und Saubermachen der Wohnung geholfen und können deren Zustand bezeugen…?!

Ich rate Dir dringend: Falls Du keine Rechtschutzversicherung hat, trete wenigstens beim Mieterverein ein. Da bekommst Du zwar für die laufende Auseinandersetzung keinen Rechtschutz, aber die Leute kennen sich super aus und schreiben auch gern ‚böse Briefe‘.
Auch eine pragmatsiche Vorgehensweise wäre, mit den Vermietern einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln. Z.B. dass Ihr die Kosten zu 50% übernehmt. Das kommt Euch jedenfalls billiger als ein Rechtsstreit…!!!

Alles Gute!

Hallo,

ja, ziehen Sie lieber einen Anwalt hinzu. Sollten SIe keine Rechtsschutzversicherung haben und Probleme mit dem Honorar, gibt es in fast jeder Stadt einen Mieterschutzverein, zu dem SIe hingehen können. Der besitzt eigene Anwälte und kann Sie auch vor Gericht vertreten, Sie müssen dafür lediglich einen Jahresbeitrag zahlen, der deutlich unter einem gewöhnlichen Anwaltshonorar liegt. Vielleicht hilft Ihnen dies weiter, ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen sich einen Anwalt zu suchen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.

Viel Glück wünscht

mitredenwill

Hallo!

Angesichts des Fortschritts, würde ich an eurer Stelle schnellstmöglich 1. die damaligen Zeugen informieren und 2. ebenfalls einen Anwalt einschalten, dem ihr dann die Zeugen benennt. Im Allgemeinen haben Mieter ja mehr Rechte in Deutschlan als Vermieter.

Viel Glück und Geduld!

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
ich kenne mich in diesen Dingen nicht besonders gut aus.Auf alle Fälle ist die Mitgliedschaft im Mieterverein sehr hilfreich.Ich habe mich an den Verein gewandt.Dort ist auch meistens ein Anwalt,der hilft.

Hallo,
die Übergabe an dich erfolgte schriftzlos.
Bei der Übergabe wurden außer dem Waschbecken keine Mängel festgehalten.
Zum Austausch des Waschbeckens verpflichtete sich der Vermieter. Der Austausch wurde aber von ihnen nicht angemahnt und erfolgte entgegen der Zusage des Vermieters nicht.
Die Abnahme erfolgte auch schriftlos.
Außer dem Waschbecken wurden keine neuen Mängel festgestellt.
"sieht ja super aus… bla bla "
Dadurch, dass der Vermieter sich bei der Abnahme an die Zusage mit dem Waschbeckens erinnerte düfte diese (auch ohne Zeugen) bestätigt worden sein.
Mit der Bemerkung des Vermieters sie sollen etwas (falsches)bei der Versicherung melden hat er sich der Anstiftung zum Versicherungsbetrug strafbar gemacht.
Eine Abnahme von dem Vermieter (ohne Menkeangabe) erfolgt.
Es gibt keinen Grund warum der Vermieter von der erfolgten Abnahme Abstand nehmen will.
Selbst würde ich mit einer Anzeige drohen und dem Verfahren gelassen entgegensehen.

Hi!

… schwierige Situation und ein Typischer Fehler durch das weg lassen eines unterschriebenen Übergabeprotokolls.

Wenn die Fronten verhärten wird es nur noch teurer da der Prozess länger wird und somit die Anwälte mehr „abgreifen“ können.

Folgene Vorschläge meinerseits:

1.) noch mal zusammen setzen und friedlich eine unterschriebene Endlösung mit finanzieller Beteiligung beider Seiten an streben. Evtl. ein aussergerichtlichen Vergleich beantragen.

2.) die Summe bezahlen aber nur mit einem quasi nachgereichten Übergabeprotokoll.

(Zwischenfrage:
Haben die ex-Vermieter schon mit dr Renovierung begonnen? Dann könnte es mit dem Übergabeprotokoll schwierig werden)

3.) Alles vor Gericht ausfechten, viel Geld los werden und dann doch ein Vergleich durch das Gericht erwirken.
(Die dabei verloren Nerven wird keiner ersetzen können)

Du merkst schon, Punkt 3.) ist leider oft die Regel weil keiner zurückstecken will.
Versucht immer eine gütliche Lösung mit schriftlichen Bestätigungen.

Die Beweislage liegt nur Mündlich vor und das ist praktisch Nichts, vor allem vor Gericht.

mfg
M. Peters

Hallo,

also eines vorweg: Anwalt ist jetzt Pflicht, da es schon beim Gericht liegt. Alles andere wäre grob fahrlässig.

Da es kein Abnahmeprotokoll gibt sieht das eher 50/50 aus. Hat man Zeugen für den Zustand wie z.B. beim Einzug mit dem Waschbecken ist das schon mal gut.

Wenn nicht und evtl. keine Photos der Streitobjekte zum Auszug existieren, dann sieht es wieder nicht so gut aus.

Wenn man kein Protokoll hat ist man nicht davor gefeilt das im nachhinein sich der andere was ausdenkt.

Fairer Weise muss auch gesagt werden, das ein Vermieter nicht die Möglichkeit hat bei einer Abnahme alle Mängel zu entdecken, daher billigen die Gerichte ihm immer eine angemessene Frist zu ( in der Regel 6 Monate). Das heisst aber nicht, das er alles geltend machen kann.

Die Sache, das er vorgeschlagen hat, dies über die Versicherung laufen zu lassen kann man ggf. für sich verwenden. (Anstiftung zum Betrug). Ferner ist interessant zu wissen, ob im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung durch den Mieter bei Schäden vorgesehen war. Wenn nicht, dann bleibt der Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen.

Also nicht den Kopf hängen lassen und sofort zum Anwalt.

Gruß

Hallo liebe Mitglieder hier im Forum!

Bin neu in diesem Forum und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.

Vor knapp 8 Wochen sind wir aus unserem Haus, in dem wir zu Miete gewohnt haben ausgezogen, da wir uns Eigentum zugelegt haben.

Die Situation der Hausabnahme gestaltet sich ein wenig schwierig. Unsere damaligen Vermieter waren sozusagen, Freunde oder Bekannte der Familie. Viel mehr Bekannte der Eltern meiner Frau.

Vor vier Jahren, als wir in das Haus eingezogen sind, lief auch alles sehr unkompliziert und schnell und die Vermieter beteuerten immer, wie froh sie sind, dass wir in dem Haus wohnen und uns um alles kümmern.

Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausge-wechselt werden.

Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe. Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.

Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.

Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.

Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle, das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden. Ich muss hier sagen, dass das Haus noch kurz vorher von uns Renoviert wurde, da wir eigentlich nicht vor hatten Umzuziehen und kurz nach der Renovierung die Schwiegereltern aus ihrem Haus raus wollten, da zu groß und wir das übernehmen sollten. Haben wir dann getan.

Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.

Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.

Auf den Brief des Anwalts habe ich reagiert, allem widersprochen und die Situation so dargestellt, wie sie ist und nicht wie die ehemaligen Vermieter denken. Heute ist dann die Klageschrift des Gerichts eingegangen mit einer zweiwöchigen Frist.

Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte und Gericht drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?

Sorry, dass ich soweit aushole, aber ich konnte es nicht kürzer darstellen.

Wäre schön, wenn jemand einen guten Rat hat und vielen Dank schon mal im Voraus.

Besten Gruß

Marco

Hallo Marco,

Sie müssen keinen Anwalt nehmen, da vor dem Amtsgericht keine Anwaltspflicht besteht. Wenn Sie Zeugen haben, die Ihren Sachverhalt bezeugen können, haben Sie gute Chancen Recht zu bekommen. Schildern Sie dem Gericht den Sachverhalt wie Sie ihn sehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie sich einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt in Sachen Mietrecht oder gehen Sie zu einem Mieterschutz-verein und lassen sich beraten.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo Marco,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, hatte aber viel „um die Ohren“…

Im Großen und Ganzen schließe ich mich den Hinweisen/Tipps von philine, uhu43 und Marion an.

Die Strategie, „zweigleisig“ zu fahren, ist sicher am besten - soll heißen: 1. dem Vermieter (bzw. seinem Anwalt) deutlich machen, dass man gute Gegenargumente (Zeugen …) hat und 2. ggf. nochmals das Gespäch mit dem Vermieter suchen.

Ob Punkt 2 aber jetzt noch viel bringt, weiß ich nicht, da die Sache - wie du schreibst - schon gerichtsanhängig geworden ist…

Ich persönlich würde ab sofort nicht mehr ohne (Fach-)Anwalt „operieren“ (gut, dass du ne Rechtsschutz hast), auch wenn uhu43 schreibt, dass vorm Amtsgericht nicht unbedingt ein Anwalt erforderlich ist. Am Ende kennt sich ein Anwalt auf jeden Fall besser aus und weiß auch manchmal ein paar „Tricks“…

Ich hoffe, du (ihr) komm(s)t gut aus der Angelegenheit raus - m. E. stehen die Chancen nicht schlecht.

MfG schoerschi

PS: Da ich juristischer Laie bin, kann ich leider für die von mir gemachten Aussagen keinerlei Haftung übernehmen.

Vielen Dank, Anwalt ist eingeschaltet. Dienstag ist Termin und dann schaun wir mal. Versuche das alles positiv zu sehen und bin guter Hoffnung.

Viele Grüße

Marco

Danke für die Antwort, Anwalt ist eingeschaltet. Hoffe, dass sich dann alles klären wird.

Besten Gruß

Marco

Danke für die Hilfe und die schnelle Antwort. Werde berichten, wie die Geschichte ausgeht.

Besten Gruß

Marco