Hallo zusammen,
ich habe schon viele Artikel durchstöbert aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen. Es geht darum, dass bei einem Mieterwechsel einiges an Mängeln aufgetaucht ist und auch einvernehmlich von Mieter und Vermieter akzeptiert wurde. Andere Mängel sind jedoch erst den Nachmietern bei anschließenden Renovierungsarbeiten nach dem Einzug aufgefallen, die allerdings teilweise eindeutig noch vom Vormieter stammen. Ein Übergabeprotokoll wurde noch nicht an die Altmietpartei ausgehändigt, ebenso ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden.
Wie gehe ich jetzt mit den neu erkannten Mängeln um und vor allem zu welchen Lasten gehen diese? Muss ich bei den Mängeln vlt sogar unterscheiden, ob es sich um „offensichtliche“ oder „verstecke“ Mängel handelt? Unterscheidet das Mietrecht hier in einer gewissen Form? Gesetzestextauszüge bzw Nennung relevanter Paragraphen wäre an dieser Stelle super.
Des Weiteren habe ich gelesen, dass Nachmieter ab Einzug noch einen Monat Zeit hätten eine Mängelliste zu erstellen. Ist das wahr? Wenn, würde ich mich auch hier über eine Info freuen, wo dieses Recht im entsprechenden Gesetz zu finden ist. Spitzenklasse wäre natürlich, wenn mit noch jemand erklären kann, warum Nachmieter einen Monat Zeit haben Mängel nachträglich geltend zu machen, der Vermieter aber ALLE Mängel in 30-60 Minuten während einer Übergabe erkennen MUSS!
Danke
Hallo,
leider kann ich hier nicht mit rechtlichen Fachwissen weiterhelfen.
VG
Hallo,
leider kann darauf keine Antwort geben.
Viele Grüße
Hallo, soviel ich weiss, könne mängel die bis 6 monate nahc übergabe auftauchen, noch dem vormieter in rechnung gestellt werden bzw. muss er die beheben.
MFG Vincent
Hallo, soviel ich weiss, könne mängel die bis 6 monate nahc
übergabe auftauchen, noch dem vormieter in rechnung gestellt
werden bzw. muss er die beheben.MFG Vincent
Hallo Vincent!
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe im Mietrecht auch gelesen, dass, sinngemäß „die Verjährung von Schadensersatzansprüchen vom Vermieter ggü. dem Mieter in 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache eintritt.“
Fraglich ist meiner Meinung nach allerdings immer noch, AUF WAS der Vermieter Schadensersatzansprüche stellen kann. Dass Mängel, die sofort und direkt bei der Übergabe erkannt und ausdrücklich genannt wurden darunter fallen denke ich ist klar und eindeutig. Aber was glaubst du, oder auch der Rest, wie es mit Ansprüchen „nachträglich erkannter Mängel“ aussieht? Gilt da das Gleiche: Auf Mangel aufmerksam machen, Frist setzten und hinterher Prüfen, ob wieder ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wurde? Und für den Fall in der Praxis egtl sogar noch wichtiger, wie vorgehen, wenn sich der Altmieter gg eine Akzeptanz des nachträglich erkannten Mangels und somit gg eine Ausbesserung/Reparatur/Erneuerung/Kostenbeteiligung/etc. sträubt?
Viele vielen Dank nochmal für die Beiträge. Ich hoffe es kommen noch einige Infos dazu, da ich glaube, dass es ziemlich vielen so ergehen kann oder vlt sogar schon ergangen ist…
Bei diesem Thema kann ich Dir gar nichts sagen.
Tut mir leid.
Gruss silvia 1973
Leider kann ich Dir auch nicht helfen. Sorry