Nach der Wohnungsübergabe festgestellte Mängel

Hallo zusammen,
bei einem Mieterwechsel ist einiges an Mängeln aufgetaucht und auch einvernehmlich von Mieter und Vermieter akzeptiert worden. Andere Mängel sind jedoch erst den Nachmietern bei anschließenden Renovierungsarbeiten nach dem Einzug aufgefallen, die allerdings teilweise eindeutig noch vom Vormieter stammen. Ein Übergabeprotokoll wurde noch nicht an die Altmietpartei ausgehändigt, ebenso ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden.
Wie geht man jetzt mit den neu erkannten Mängeln um und vor allem zu welchen Lasten gehen diese? Muss bei den Mängeln vlt sogar unterschieden werden, ob es sich um „offensichtliche“ oder „verstecke“ Mängel handelt? Unterscheidet das Mietrecht hier in einer gewissen Form? Gesetzestextauszüge bzw Nennung relevanter Paragraphen wäre an dieser Stelle super.
In anderen Foren gibt es Beiträge, dass Nachmieter ab Einzug noch einen Monat Zeit hätten eine Mängelliste zu erstellen. Ist das wahr? Wenn, wäre auch hier eine Info darüber, wo dieses Recht im entsprechenden Gesetz zu finden ist super. Spitzenklasse wäre natürlich, wenn noch jemand erklären kann, warum Nachmieter einen Monat Zeit haben Mängel nachträglich geltend zu machen, der Vermieter aber ALLE Mängel in 30-60 Minuten während einer Übergabe erkennen MUSS!
Danke

Hallo.

Der Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz für Mängel bzw. Beschädigungen der Mietsache durch den Mieter, die erst nach Wohnungsübergabe festgestellt werden. Der Vermieter muss allerdings einen Abzug Neu für Alt vornehmen. Damit er die Schäden ausserhalb eines Protokolls geltend machen kann, muss es sich um versteckte Mängel/Beschädigungen handeln, die bei der üblichen Sorgfalt nicht entdeckt werden hätten können.

Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung beträgt 6 Monate (§ 548 BGB). Wichtig ist, dass der Vermieter innerhalb dieser kurzen 6-Monats-Frist die Schäden auch gerichtlich einfordern muss, weil sie ansonsten verjährt sind. Ansonsten bleibt natürlich die Kaution, falls vorhanden.