Nach der Zeugenaussage alles zu Ende?

Hallo liebe Community, habe eine Frage im Bezug auf „Die Phase nach der Zeugenaussage vor Gericht“.

Der Angeklagte erfindet eine Geschichte und versucht den Zeugen als Täter darzustellen. Der Zeuge wurde vernommen und kann natürlich nicht mit der Urteilskündung im Saal sein und kriegt von der Sache nichts mit. Jetzt weiß der Zeuge nicht ob im Saal weiterhin die Schuld dem Zeugen in die Schuhe geschoben wird.

Hat der Zeuge, nachdem er das Gerichtsgebäude verlässt endgültig mit dem Fall abgeschlossen? Oder kann der Zeuge aufgrund einer Behaupteten „Falschaussage“ (Behauptung vom Angeklagten) noch einen Brief mit einer Strafe zugestellt bekommen? Oder sogar erneuert eingeladen werden, diesmal als Angeklagter?

Liebe Grüße

Der Angeklagte erfindet eine Geschichte und versucht den
Zeugen als Täter darzustellen. Der Zeuge wurde vernommen und
kann natürlich nicht mit der Urteilskündung im Saal sein und
kriegt von der Sache nichts mit.

warum kann der zeuge „natürlich“ nicht bei urteilsverkündung im saal sein ? er muss natürlich nach seiner aussage nicht bleiben, aber „natürlich“ kann er bis zur verkündung anwesend bleiben.

Hat der Zeuge, nachdem er das Gerichtsgebäude verlässt
endgültig mit dem Fall abgeschlossen?

ob der zeuge mit dem fall abgeschlossen hat, interessiert solange nicht, bis auch die ermittlungsbehörden mit dem fall „abgeschlossen“ haben.

Oder kann der Zeuge
aufgrund einer Behaupteten „Falschaussage“ (Behauptung vom
Angeklagten) noch einen Brief mit einer Strafe zugestellt
bekommen? Oder sogar erneuert eingeladen werden, diesmal als
Angeklagter?

natürlich kann die StaA nachforschen, ob die aussage der wahrheit entsprach und natürlich kann sie anklage erheben, wenn sich ein hinreichender tatverdacht ergibt… übrignes §§ 153f. stgb

Der Angeklagte erfindet eine Geschichte und versucht den
Zeugen als Täter darzustellen. Der Zeuge wurde vernommen und
kann natürlich nicht mit der Urteilskündung im Saal sein

Der Zeuge hätte nach seiner Aussage zur Urteilsverkündung als Zuschauer im Saal bleiben können

im Saal weiterhin die Schuld dem Zeugen in die Schuhe
geschoben wird.

Lt. STGB § 164 gibt es die Straftat der falschen Verdächtigung.

Oder kann der Zeuge
aufgrund einer Behaupteten „Falschaussage“ (Behauptung vom
Angeklagten) noch einen Brief mit einer Strafe zugestellt
bekommen? Oder sogar erneuert eingeladen werden, diesmal als
Angeklagter?

Die Ermittlungsbehörde könnte neue Ermittlungen aufnehmen in deren Verlauf der Z. als Beschuldigter vernommen werden könnte, wenn es Nachweise für eine Straftat gäbe könnte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, dann gäbe es ein Gerichtsverfahren.