Liebe Wissende,
angenommen ein Schuldner hat bei einem Gläubiger, über den Gerichtsvollzug die EV abgegeben. Nun hat der Gläubiger zu seiner Forderung noch zusätzliche Kosten gehabt und doch nichts bekommen.
Wie würde es jetzt weiter gehen?
Wie lange hat ein Gläubiger Anspruch auf seine Forderung?
Wie muss er sich nun weiter verhalten, damit er irgendwann sein Geld bekommt?
Welche weiteren Kosten kämen noch auf ihn zu?
…schon mal vielen Dank für Euer Bemühen
MfG arynsun
Hallo!
Wie würde es jetzt weiter gehen?
Das kommt darauf an, was in Protokoll und Vermögensverzeichnis drin steht.
Wie lange hat ein Gläubiger Anspruch auf seine Forderung?
So lange er lebt.
Wie muss er sich nun weiter verhalten, damit er irgendwann
sein Geld bekommt?
S. o.: Das kommt darauf an… man kann Gehaltsansprüche pfänden, Konten pfänden, Rentenansprüche pfänden … was man halt so findet.
Welche weiteren Kosten kämen noch auf ihn zu?
S. o.: Das kommt darauf an…
Hallo…also, nehmen wir an im Vermögensverzeichnis steht das definitiv nichts zu holen ist!
Wie weis man aber ob sich daran was ändert ( der Schuldner wird sich ja wohl kaum selbst melden )?
Wer weis das? Und was kostet das nun wieder?
Welchen Einfluss nimmt eine private Insolvens des Schuldners auf eine Forderungen?
Vielen Dank , MfG arynsun
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