Hallo LikeABus,
wie wäre es, diesen Link etwas unter die Lupe zu nehmen?
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Zuwanderungsrecht_node.html
Da ist zu lesen:
Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.
und
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
Personen im Ausland können sich über Regelungen bei den für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung erkundigen. Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Kann ich davon ausgehen, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, deine Frau die der USA?
Ich persönlich würde (allerdings bin ich in Österreich) bei der Bezirkshauptmannschaft (bei euch Landkreis?) genau diese Frage stellen, die du hier gestellt hast! Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und deine Frau kann ohne mulmiges Gefühl aus den USA zu dir kommen!
Auf jeden Fall wünsche ich euch eine baldige Zusammenführung!
dafy