Habe im Okt.2008 bei meinen Van Zahnriemen mit Spannrolle wechseln lassen.Nun ist bei der Umlenkrolle das Kugellager kaputt gegangen.In der Folge ist der Zahnriemen übergesprungen und die Zündspule durchgebrannt.Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme seitens der Werkstatt?
M.E. dürften keine Ansprüche mehr bestehen.
Vielleicht ist aber über Kulanz noch was zu machen.
Sprechen Sie die Werkstatt mal an.
MfG
Jürgen
keine ahnung bin kein mechaniker aber fragen sie doch einfach bei einem autofahrer club wie dem adac nach die haben auch anwälte die dazu befragt werden können
Hi,
Gewährleistung ist da nicht mehr, wenn der Händler jedoch eine entsprechende garantie ausgesprochen hat, gilt diese.
Ansonsten bleibt nur noch der Kulanzantrag.
Grüße
Uwe
Hallo,
die Frage ist natürlich so einfach nicht zu beantworten, vermutlich aber nein.
Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beträgt 2 Jahre und ist daher Ende 2010 abgelaufen. Wenn sich die Werkstatt also hierauf beruft, besteht kein Anspruch. Zudem müsste auch nachgewiesen werden, dass der aufgetretene Defekt nach diesem langen Zeitraum wirklich auf einer mangelhaften Reparatur beruht.
Ob der Verkäufer eine freiwillige Garantie gegeben hat, die länger dauert, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Diese ist aber gesetzlich nicht vorgesehen.
Gruß
Dea
Meiner meinung nach nicht.
Hi,
bin neugierig wie Du das nach 3 Jahren begründen willst. Mit Garantieanspruch bestimmt nicht. Aber vielleicht hast Du ja einen guten Draht.
mfg
Hallo locke 1!
Entschuldige, aber da bin ich überfragt. Am Besten Du fragst bei Deiner Versicherung oder Verbraucherzentrale nach.
Mit Autos bzw. reparaturen kenne ich mich nicht aus, sorry! Gruss
soviel ich weis nein nach drei jahrenhast du keinen anspruch mehr