Hallo,
ich möchte mich ab Mai selbstständig (Subunternehmer) machen habe auch bereits Verträge.
Ich habe mich zum 15 ten April in meiner jetzigen Firma gekündigt, da ich ja auch noch von München nach Berlin ziehen muß und da auch noch Behördengänge zu erledigen habe.
Jetzt die Frage kann ich für die 14 Tage Arbeitslosengeld beantragen, da ich ja selber gekündigt habe oder gibt es da irgend eine besondere Regellung.
vielen Dank im vorraus
Hallo,
nein, Du kannst auf jeden Fall einen Antrag auf Alg I stellen, grundsätzlich würde ein Anspruch auf Alg I bestehen, wenn Du in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr beitragspflichtig tätig warst. Es wird aber eine Sperrzeit geprüft wg. Eigenkündigung. Du kannst Dich dann auch selbständig machen, auch einen Antrag auf Gründungszuschuss wg. Selbständigkeit stellen. Wenn Du die Arbeitsstelle aufgrund der Selbständigkeit gekündigt hast, tritt vorauss. keine Sperrzeit ein; dies ist aber Ermessenssache und kann nicht abschliessend beantwortet werden. Da muss man auf Risiko gehen.
Viel Glück und liebe Grüße
Marion
Hallo,
also da Du ja von Dir aus das Arbeitsverhältnis beendet
hast, bekommst Du von der AgfA ein Sperre von mindestes 6
Wochen, wenn nicht länger. Von daher ist es wohl
aussichtslos ALG 1 zu bekommen.
Gruss