Nach einbau, kein gutachten. und nun ?

hallo

eine person lässt sich bei einem nahmhaften tuner eine edelstahlkomplettauspuffanlage einbauen. vor dem einbau wurde der person versichert das es ein gutachten geben wird ( es handelt sich nämlich um eine unikatanlage, d.h sie wurde nur für diesen einen fahrzeigtyp speziell hergestellt ). nachdem einbau der anlage wollte die person das gutachten haben um diese beim tüv einzutragen. plötzlich gab es kein gutachten mehr dazu und es war angeblich nie davon dir rede das es ein solches geben soll. es wurde hier auf eigenverantwortung eingebaut.

die person veruschte nun vergeblich die anlage bei irgendeinem tüv eintragen zu lassen. vergeblich. ohne gutachten wird da nix eingetragen.

die firma währe bereit den uhrzustand wieder herszustellen. natürlich für mehr geld als die anlage gekostet hat.

kann man gegen sowas klagen ? immerhin hätte die person sich ja nicht eine anlage einbauen lassen, ohne gutachten zu bekommen.

die firma streitet weiterhin alles ab

gruss

Hallo,

die Frage ist: Könnte die Person vor Gericht glaubhaft machen das ihr zugesichert wurde das es ein Gutachten geben wird?
Oder wäre die Firma glaubwürdiger, wenn sie sagt „Muss doch wohl jeder wissen das sowas niemals eingetragen werden kann.“.
Mit anderen Worten: Wer sich auf das Wort eines Geschäftspartners verlässt ist sehr schnell verlassen.

hallo

eine person lässt sich bei einem nahmhaften tuner eine
edelstahlkomplettauspuffanlage einbauen.

ich würde mich für meinen Auspuff an einen Chriurgen wenden. Ob der allerdings Edelstaht verwendet.

SCNR, Karin

lässt aber die frage offen ob jemand an einem auto für über 40.000 euro sowas einbauen lässt wenn er genau weiss das er kein TÜV bekommt und somit sein auto nicht mehr versichert ist. wohl kaum denk ich

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

lässt aber die frage offen ob jemand an einem auto für über
40.000 euro sowas einbauen lässt wenn er genau weiss das er
kein TÜV bekommt und somit sein auto nicht mehr versichert
ist. wohl kaum denk ich

richtig, genau dass würde niemand der seinen Verstand halbwegs beisammen hat machen. 1:0 für den Autobesitzer!
Doch würde die Werkstatt ein nicht eintragungsfähiges Teil in einem Auto verbauen, wenn sie das Risiko nicht auf den Kunden abgewälzt hat?
Hm, Ausgleich?
Mein Tipp für den Autobesitzer, falls der Tuner Mitglied der KFZ-Innung ist, könnte er sich zu aller erst an die Schiedsstelle des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (http://www.kfzschiedsstelle.de) wenden. Ansonsten ab zum Anwalt!

Grüße,
Dietmar