Hallo,
ich bin Erzieherin und seit Mitte Juni 2009 in einer Hamburger Kindertagesstätte beschäftigt. Der Träger ist ein e.V. mit ca. 14 Mitarbeitern (momentan wechselnd), ohne Betriebsrat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich mit einigen Ausnahmen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind, nach dem TV-L in der Fassung vom 12.Oktober 2006. Meine Stelle ist eine befristete Teilzeitstelle mit 30 Std./Woche. Eingruppiert wurde ich in die Entgeltgruppe 3 in Entwicklungsstufe 1.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin nun seit einem Jahr beim selben Arbeitgeber tätig und hätte meines Erachtens im Juni 2010 automatisch in die Entwicklungsstufe 2 aufsteigen müssen, was im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 geregelt ist.
„Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
-Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, usw“
In § 17 Abs. 1 steht:
„Die Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe vom Beginn
des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird.
Habe ich das richtig verstanden? Steht mir für den Monat Juni schon das Entgelt der Stufe 2 zu?
Mein Arbeitgeber ist der Ansicht, dass er selbst entscheiden darf, ab wann er mich in die nächste Entwicklungsstufe einstuft und beruft sich dabei auf meinen Arbeitsvertrag §2, in dem steht:
„Die Anpassung der Entgeltsätze der zu diesen Terminen gültigen Entgelttabellen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Tariferhöhungen für die Zukunft wird durch gewährte Tarifsteigerungen nicht begründet, auch wenn im Lohnzahlungsvordruck nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“
Meiner Meinung hat dieser Absatz nichts mit meiner Einstufung, sondern ausschließlich mit einer generellen Tariferhöhung zu tun.
Worauf bezieht sich der §2 tatsächlich?
Hätte mein Arbeitgeber tatsächlich eine Höherstufung nach freiem Ermessen des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag festgelegt und somit die Vorgaben des Tarifvertrages übergangen, wäre das rechtskräftig?
Was kann ich tun, um das Geld für Juni rückwirkend zu bekommen?
Wenn noch weitere Informationen fehlen bitte melden. Ansonsten bin ich dankbar für alle Antworten =)
Mit freundlichen Grüßen
Janey