Nach einem Jahr automatisch Entgeltstufe 2?

Hallo,

ich bin Erzieherin und seit Mitte Juni 2009 in einer Hamburger Kindertagesstätte beschäftigt. Der Träger ist ein e.V. mit ca. 14 Mitarbeitern (momentan wechselnd), ohne Betriebsrat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich mit einigen Ausnahmen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind, nach dem TV-L in der Fassung vom 12.Oktober 2006. Meine Stelle ist eine befristete Teilzeitstelle mit 30 Std./Woche. Eingruppiert wurde ich in die Entgeltgruppe 3 in Entwicklungsstufe 1.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin nun seit einem Jahr beim selben Arbeitgeber tätig und hätte meines Erachtens im Juni 2010 automatisch in die Entwicklungsstufe 2 aufsteigen müssen, was im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 geregelt ist.

„Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
    -Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, usw“

In § 17 Abs. 1 steht:

„Die Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe vom Beginn
des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird.

Habe ich das richtig verstanden? Steht mir für den Monat Juni schon das Entgelt der Stufe 2 zu?

Mein Arbeitgeber ist der Ansicht, dass er selbst entscheiden darf, ab wann er mich in die nächste Entwicklungsstufe einstuft und beruft sich dabei auf meinen Arbeitsvertrag §2, in dem steht:

„Die Anpassung der Entgeltsätze der zu diesen Terminen gültigen Entgelttabellen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Tariferhöhungen für die Zukunft wird durch gewährte Tarifsteigerungen nicht begründet, auch wenn im Lohnzahlungsvordruck nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“

Meiner Meinung hat dieser Absatz nichts mit meiner Einstufung, sondern ausschließlich mit einer generellen Tariferhöhung zu tun.

Worauf bezieht sich der §2 tatsächlich?

Hätte mein Arbeitgeber tatsächlich eine Höherstufung nach freiem Ermessen des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag festgelegt und somit die Vorgaben des Tarifvertrages übergangen, wäre das rechtskräftig?

Was kann ich tun, um das Geld für Juni rückwirkend zu bekommen?

Wenn noch weitere Informationen fehlen bitte melden. Ansonsten bin ich dankbar für alle Antworten =)

Mit freundlichen Grüßen
Janey

Hallo,
sorry kann dir da net wirklich helfen.

Hallo Janey,

bitte stellen Sie doch diese Frage bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft.Ich kann diese Frage so nicht einfach beantworten, da ich Ihren TV nicht kenne. Sind Sie selbst Mitglied in der Gewerkschaft, oder, oder , oder?
Daher bitte direkt anfragen.

MfG
Marion Dietrich
md-mentoring

Hallo Janey,

um hier eine rechtlich wirklich saubere Einschätzung abgeben zu können, muss man den kompletten Arbeitsvertrag und Tarifvertrag lesen.

In Anbetracht dessen, dass Du Dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest, würde ich erstmal nichts machen. Der Arbeitgeber hat Dir Deine Frage beantwortet und das würde ich erstmal hinnehmen. Du riskierst sonst, dass Dein Vertrag nach der Befristung ausläuft und Du nicht übernommen wirst.

Wenn Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bist, kannst Du den Arbeitgeber nochmals darauf ansprechen.

Viele Grüße
Dani

Ich habe dicht nicht vergessen, ich habe jemand dazu hingezogen und warte auf seine Antwort.

Hallo,

ich bin Erzieherin und seit Mitte Juni 2009 in einer Hamburger
Kindertagesstätte beschäftigt. Der Träger ist ein e.V. mit
ca. 14 Mitarbeitern (momentan wechselnd), ohne Betriebsrat.
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich mit einigen Ausnahmen, die
im Arbeitsvertrag festgelegt sind, nach dem TV-L in der
Fassung vom 12.Oktober 2006. Meine Stelle ist eine befristete
Teilzeitstelle mit 30 Std./Woche. Eingruppiert wurde ich in
die Entgeltgruppe 3 in Entwicklungsstufe 1.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin nun seit einem Jahr beim selben Arbeitgeber tätig und
hätte meines Erachtens im Juni 2010 automatisch in die
Entwicklungsstufe 2 aufsteigen müssen, was im Tarifvertrag in
§ 16 Abs. 3 geregelt ist.

„Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von
Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17
Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen
Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem
Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
    -Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, usw“

In § 17 Abs. 1 steht:

„Die Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen
Stufe vom Beginn
des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird.

Habe ich das richtig verstanden? Steht mir für den Monat Juni
schon das Entgelt der Stufe 2 zu?

Mein Arbeitgeber ist der Ansicht, dass er selbst entscheiden
darf, ab wann er mich in die nächste Entwicklungsstufe
einstuft und beruft sich dabei auf meinen Arbeitsvertrag §2,
in dem steht:

„Die Anpassung der Entgeltsätze der zu diesen Terminen
gültigen Entgelttabellen ist eine freiwillige Leistung des
Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Tariferhöhungen für die Zukunft
wird durch gewährte Tarifsteigerungen nicht begründet, auch
wenn im Lohnzahlungsvordruck nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wird.“

Meiner Meinung hat dieser Absatz nichts mit meiner Einstufung,
sondern ausschließlich mit einer generellen Tariferhöhung zu
tun.

Worauf bezieht sich der §2 tatsächlich?

Hätte mein Arbeitgeber tatsächlich eine Höherstufung nach
freiem Ermessen des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag festgelegt
und somit die Vorgaben des Tarifvertrages übergangen, wäre das
rechtskräftig?

Was kann ich tun, um das Geld für Juni rückwirkend zu
bekommen?

Wenn noch weitere Informationen fehlen bitte melden. Ansonsten
bin ich dankbar für alle Antworten =)

Mit freundlichen Grüßen
Janey