Nach einem Monat über Kleinunternehmergrenze

Hallo!

Ich hatte letzten Monat ein Gewerbe angemeldet und dort die Kleinunternehmerklausel beim Finanzamt angegeben.

Jetzt bin ich aber schon nach 4 Wochen über der Umsatzgrenze von 8500€ (für halbes Jahr). Muss ich das jetzt dem Finanzamt mitteilen?

Nein, auf der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr gibt man ja seinen Gesamtumsatz als Kleinunternehmer an. Bei überschreiten der Grenze von 17.500 € fordert das FA einen dann von selbst auf als regelbesteuerter Unternehmer künftig tätig zu sein.

Sollten Sie die 17.500€ bereits viel früher überschreiten könnte es evt. sinnvoll sein gleich selbst zur Regelbesteuerung zu wechseln. D.h. aber auch für das Jahr alle Rechnungen zu ändern und die Umsatzsteuer abzuführen!

Ok, Danke für die Antwort.

Hallo.

also soweit mir bekannt ist, geht es doch nach einem Jahr. Also sprich, wenn man nicht mehr als 17500€ im ersten Jahr und nicht mehr als 50.000€ im darauffolgenden einnimmt.
Die Klausel mit einem halben Jahr ist mir nicht bekannt.

mfg
S.Harms

Ich würde in so einem Fall einfach mal direkt beim Finanzamt anrufen. Im ersten Jahr der Selbstständigkeit ist ja eigentlich auch nicht abzusehen wie sich das weiter entwickelt im Laufe des Jahres…

Erstmal Danke an alle für das Antworten. Ich habe heute mit dem Finanzamt gesprochen. Ich kann die Regelung dieses Jahr erstmal beibehalten und muss dann auch Ende des Jahres keine MwSt nachzahlen auch wenn ich über die Grenze gekommen bin.

Ab nächstem Jahr gilt dann die Regelbesteuerung

Ich würde in so einem Fall einfach mal direkt beim Finanzamt
anrufen. Im ersten Jahr der Selbstständigkeit ist ja
eigentlich auch nicht abzusehen wie sich das weiter entwickelt
im Laufe des Jahres…

Hallo,

die Grenze von 17.500,-- für dein Umsatzjahr ist noch nicht überschritten, also musst du dich auch noch nicht melden. Ich würde mich erst bei erreichen der Grenze an das FA wenden.

VG Kirsten

Hallo!

Ich hatte letzten Monat ein Gewerbe angemeldet und die
Kleinunternehmerklausel beim Finanzamt angegeben.

Jetzt bin ich aber schon nach 4 Wochen über der Umsatzgrenze von 8500€ (für halbes Jahr). Muss ich das jetzt dem Finanzamt mitteilen?

Hallo,

bei der Frage, ob der Kleinunternehmerstatus, insbesondere im Gründungsjahr erhalten bleibt, wird der prognostizierte Umsatz herangezogen. Der tatsächliche Umsatz ist in dem Fall noch nicht entscheidend. Wer also davon ausgeht, dass er unter der Grenze bleibt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen, wie es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung beschrieben ist. Die Mitteilung ans Finanzamt sollte ohnehin zum Jahresende mit der Steuererklärung erfolgen.