Nach einer Zwangsräumung austausch von TV?

Guten Morgen!

Ist es rechtlich möglich, dass ein neuerer TV gepfändet wird und man nach Zahlung der offenen Summe ein wesentlich älteres Modell (gleiche Marke und Größe, aber nur HD Ready etc.) zurück bekommt?
Was muss man tun um nachzuweisen, dass der zurückerhaltene TV nicht der eigene ist? Reicht da eine Online-Bestellung mit der Produktnummer und ein Bankauszug aus dem zu ersehen ist das er bezahlt wurde? Was ist, wenn auch mit mehreren Fotos bewiesen werden kann, dass der eigentlich TV in der Wohnung stand?

Danke!

Hallo,

Ist es rechtlich möglich, dass ein neuerer TV gepfändet wird
und man nach Zahlung der offenen Summe ein wesentlich älteres
Modell (gleiche Marke und Größe, aber nur HD Ready etc.)
zurück bekommt?

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

Was muss man tun um nachzuweisen, dass der zurückerhaltene TV
nicht der eigene ist? Reicht da eine Online-Bestellung mit der
Produktnummer und ein Bankauszug aus dem zu ersehen ist das er
bezahlt wurde? Was ist, wenn auch mit mehreren Fotos bewiesen
werden kann, dass der eigentlich TV in der Wohnung stand?

Man müsste es schlichtweg beweisen können. Welche Beweise ein Richter in einem Verfahren wie würdigt, obliegt ausschließlich ihm.

Da ich vor langer Zeit selbst an Zwangsräumungen beteiligt war, hier meine Erfahrung dazu:

Bei einer kompletten Wohnungsräumung werden nur solche Sachen eingelagert, die bei der Versteigerung etwas einbringen. Offensichtlicher Müll und Schrott wird sofort entsorgt.

Ich habe es etliche Male erlebt, dass Schuldner, die ihr Hab und Gut nach der Räumung wieder ausgelöst haben, Umfang und Zustand des Inventars sehr großzügig ausgelegt haben. Der 20 Jahre alte, total verschimmelte Kühlschrank, der an Ort und Stelle in den Container gewandert ist, war nach Ansicht des Schuldners quasi neuwertig, die Goldbarren, der Familienschmuck, das Silberbesteck und die Bargeldbestände sind nun auch weg und außerdem fehlt die Hälfte der neuwertigen Möbel. Mit solchen Beschwerden haben die GV täglich zu tun. Aus diesem Grund schreiben sie auch ein Protokoll und es sind auch Zeugen zugegen.

Gruß

S.J.

Hallo und Danke!

In Ordnung, und was müsste man tun, wenn es dennoch so geschehen ist? Direkt zu einem Anwalt?

Statt schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen, sich am besten mit dem Schicksal abfinden und einen neuen Fernseher zu kaufen oder sich mit dem Ersatzmodell abzufinden.
Die Chance einem GV hier etwas nachzuweisen halte ich für sehr gering, zumindest aber für sehr Zeit (und damit Geld) intensiv. Ob sich Ämter oder Versicherungen an den Gerichts- und Anwaltskosten beteiligen werden halte ich für äußerst fragwürdig.
Die genannten Beweise sind keine, da das Gerät ja nicht nachweislich tatsächlich in der Wohnung war. Es könnte ja vorab abtransportiert worden sein.

vnA

Hallo,

doch, dafür gibt es eine Rechtsgrundlage. Bei der vorgenommenen Handlung handelt es sich um eine Austauschpfändung! Ein Fernseher darf normalerweise nicht mehr gepfändet werden, - man hat aber nicht den Anspruch auf ein Top-Modell, sondern nur die normale Möglichkeit, Fernsehen zu schauen - daher darf es ein billiges Modell sein. Also Austauschpfändung.

Bei belegbarem Nachweis, dass sich der gepfändete Fernseher unter Eigentumsvorbehalt befindet oder dass er jemand anderem gehört, wird die Austauschpfändung aufgehoben und die Geräte ausgetauscht. Mit dem entsprechenden Beweis muss man dann also den Anspruch stellen.

Gruss, hemba

Hallo,

In Ordnung, und was müsste man tun, wenn es dennoch so
geschehen ist?

Mit dem sprechen, der das falsche Gerät zurück gegeben hat.

Direkt zu einem Anwalt?

Mal langsam damit. Kann man immer noch machen, wenn man nichts erreicht hat, aber gute Beweise in der Hand hält.
Gruß
loderunner (ianal)

Ist es rechtlich möglich, dass ein neuerer TV gepfändet wird
und man nach Zahlung der offenen Summe ein wesentlich älteres
Modell (gleiche Marke und Größe, aber nur HD Ready etc.)
zurück bekommt?

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

FALSCH, die Rechtsgrundlage gibt es.
Siehe §§ 811a und 811b ZPO

…oder einfach googeln nach „Austauschpfändung“.
Aber darüber hat der Schuldner auch ganz sicher einen
schriftlichen Pfändungsbeschluss erhalten.

mfg

Hallo,

Austauschpfändung passt aber nicht zum Sachverhalt. Austauschpfändung wäre: Forderung in Geld kann nicht aus Verwertung des einzigen (teuren) Fernsehers beglichen werden, weil Fernseher an sich nicht pfändbar ist. Durch Bereitstellung eines billigen Ersatzgeräts wird teures Gerät pfänd- und verwertbar.

Hier aber Räumung mit Einlagerung des Räumungsgutes, bei Auslagerung kommt ohne Hinweis auf Austauschpfändung angeblich nicht der eingelagerte sondern ein anderer Fernseher zurück.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Ist es rechtlich möglich, dass ein neuerer TV gepfändet wird
und man nach Zahlung der offenen Summe ein wesentlich älteres
Modell (gleiche Marke und Größe, aber nur HD Ready etc.)
zurück bekommt?

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

FALSCH, die Rechtsgrundlage gibt es.
Siehe §§ 811a und 811b ZPO

nette Antwort, passt nur überhaupt nicht zum hier vorliegenden Sachverhalt.

Gruß

S.J.

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Ist es rechtlich möglich, dass ein neuerer TV gepfändet wird
und man nach Zahlung der offenen Summe ein wesentlich älteres
Modell (gleiche Marke und Größe, aber nur HD Ready etc.)
zurück bekommt?

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

FALSCH, die Rechtsgrundlage gibt es.
Siehe §§ 811a und 811b ZPO

Hi,

hier ging es nicht um eine Austauschpfändung.

Der Fernseher wurde gepfändet, der Schuldner bezahlte daraufhin und wollte im Gegenzug den Fernsehr zurück.

Gruß
Tina

Hallo,

im Titel wird, wie Du richtig schreibst, von einer Zwangsräumung geschrieben, im Text folgt aber die Bezeichnung „Pfändung“.
Daher gehe ich davon aus, dass - wie so häufig - mit einem Räumungsauftrag ein Zwangsvollstreckungsauftrag durchgeführt wurde,
so dass es durch die Sichtung des Räumungsgutes zu einer Pfändung kam.

Gruss, hemba

trotzdem darf das pfand nicht ausgetauscht werden. wenn es verwertet wird, hat der schuldern schon das recht, von dieser verwertung zu erfahren und auch, das die vorteil aus der verwertung seinen schulden angerechnet wird.

das pfand einfach austaschen ist nicht drin. im vorliegenden fall wurden die verbindlichkeiten ja erfüllt aus zahlung und nicht aus verwertung.

bitte beim sachverhalt bleiben und nicht einfach mal annehmen