Nach Einzug festegestellt, dass der Garten 'fehlt'

Hallo, liebe Wissende!

Ich bin vor drei Monaten in eine neue Wohnung eingezogen. In der Anzeige stand „mit Garten“, bei der Besichtigung wurde kurz erwähnt, dass der Garten Eigentum aller Hausbewohner sei und weiter habe ich darüber nicht gesprochen, da es für mich selbstverständlich war, dass das auch stimmt. Im Mietvertrag stand davon auch nichts, was ich ebenfalls nicht überprüft habe.

Einige Tage nach dem Einzug bin ich mit meiner Tochter in den Garten raus, in dem Schaukeln von anderen Mitbewohnern stehen, und wurde von diesen ganz blöd angeschaut. Es hat sich herausgestellt, dass der gesamte Garten Eigentum von den Familien ist, die im Erdgeschoss wohnen. Als ich meine Vermieterin darauf ansprach, meinte sie, davon wäre nice die Rede gewesen, es würde ja auch nichts im MV stehen. Bei der Besichtigung war allerdings nicht sie, sondern die Maklerin dabei. Die Vermieterin wollte mit dieser sprechen, hat sich aber nicht mehr gemeldet.

Ist es eigentlich so, dass sich die Sache für mich erledigt hat, da ich „stillschweigend“ eingezogen bin? Oder habe trotz der 3 Monate irgendwelche Rechte? z.B. Mietminderung oder Rückerstattung eines Teil der Maklerprovision etc.??

Vielen Dank auch für kurze Hinweise!

Grüsse
Anna

Hallo,

Ich bin vor drei Monaten in eine neue Wohnung eingezogen. In
der Anzeige stand „mit Garten“, bei der Besichtigung wurde
kurz erwähnt, dass der Garten Eigentum aller Hausbewohner sei
und weiter habe ich darüber nicht gesprochen, da es für mich
selbstverständlich war, dass das auch stimmt. Im Mietvertrag
stand davon auch nichts, was ich ebenfalls nicht überprüft
habe.

Einige Tage nach dem Einzug bin ich mit meiner Tochter in den
Garten raus, in dem Schaukeln von anderen Mitbewohnern stehen,
und wurde von diesen ganz blöd angeschaut. Es hat sich
herausgestellt, dass der gesamte Garten Eigentum von den
Familien ist, die im Erdgeschoss wohnen. Als ich meine
Vermieterin darauf ansprach, meinte sie, davon wäre nice die
Rede gewesen, es würde ja auch nichts im MV stehen. Bei der
Besichtigung war allerdings nicht sie, sondern die Maklerin
dabei. Die Vermieterin wollte mit dieser sprechen, hat sich
aber nicht mehr gemeldet.

Ist es eigentlich so, dass sich die Sache für mich erledigt
hat, da ich „stillschweigend“ eingezogen bin? Oder habe trotz
der 3 Monate irgendwelche Rechte? z.B. Mietminderung oder
Rückerstattung eines Teil der Maklerprovision etc.??

Du hast leider den Mietvertrag „ohne Garten“ unterschrieben. Da aber in der Anzeige „mit Garten“ angeboten wurde, Du trotzdem im Mietvertrag nicht auf diese Erfüllung bestanden hast, sind die Aussichten recht gering, hier den Garten nutzen zu dürfen. Hat jedoch die Vermieterin die Anzeige geschaltet hat sie Dich arglistig getäuscht und ich empfehle Dir, denn dies wird nicht bei dieser unsauberen Aktion bleiben, da kommen auch weitere hinzu, Dich umgehend mit einem Mieterverein oder bei entsprechend geringen Einkommen über Beratungshilfe von einem Anwalt beraten zu lassen.

Sofern Du die Kaution noch nicht bezahlt hast, bitte auf eigenes Sparbuch anlegen, wenn Du die Kaution der Vermieterin auf deren Konto überweisen musstest eine Kopie des Kautionssparbuches verlangen. Bei dieser Vermieterin kann ich nur empfehlen nichts ohne schriftliche Bestätigung zu unternehmen.

Gruss Günter

Danke!
Anna