Nach Einzug muss auf einmal der WWBoiler erneuert werden

Hallo,

ein Mieter zieht im Juni diesen Jahres in eine Wohnung ein. Mündlich wurde dem Mieter gesagt es gibt keinerlei Probleme mit der Wohnung ( 4 Augen Gespräch mit Vermieter ).

Nach Einzug ging es schon los. Wasserdruck immer mal wieder zu schwach und es kam kein oder kaum Warmwasser aus dem Wasserhahn/Dusche.

Das ziehte sich bis vor kurzem hin. Nachdem nun eine Fachfirma kam und sich das Problem ansah wurde dem Mieter mitgeteilt das nächstes Jahr im Sommer der WW Boiler ausgewechselt werden muss. Er sei technisch defekt und nicht mehr reparabel ( Einbau war 1991 ).

Die Kosten würden danach auf die NK umgerechnet.

Der Mieter fühlt sich verarscht.

Frage : Kann die Reparatur, bzw. auswechslung der Boilers umgelegt werden ? Ist das nicht eigentlich NUR Sache des Vermieters ?

Wer weiss was !

MfG

Hallo,

eine Modernisierung kann auf die Miete umgelegt werden, wenn ein veraltetes Gerät gegen ein energiesparendes Neugerät ersetzt wird. 11% der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
Wenn aber das Altgerät defekt ist, so ist meines Wissens vom Modernisierungsbetrag das Geld abzuziehen, was sowieso eine Reparatur gekostet hätte.

Auf die NK = Nebenkosten darf eine Reparatur oder Modernisierung NICHT umgelegt werden.

Darüber läßt sich trefflich streiten!
Das Gerät ist nicht reparierbar defekt, also schuldet der VM dem Mieter ein funktionierendes Gerät, das sofort und nicht erst nächsten Sommer.
Warmwasserboiler sind Energiefresser schlechthin und wenn der neue nun wirklich 20% weniger Strom verbraucht, dann nur deshalb weil er im Gegensatz zum alten Boiler nicht/noch nicht verkalkt ist.
Mit Modernisierung hat das deshalb rein garnichts zu tun.
Erschwerend für eine 11% Umlage käme noch hinzu, dass der Mieter erst seit wenigen Monaten in der Wohnung wohnt und der sogenannte ständige Zugriff erst seit diesen Monaten besteht.
ramses90

1 Like

man könnte sich einen ersatz durchlauferhitzer statt boiler vorstellen. oder einen stufenlos regelnden durchlauferhitzer statt des alten zweistufigen. oder einen besser isolierten boiler. oder einen mit anschluss an eine solaranlage.

wie kommst du auf das schmale brett, es gäbe keine modernisierung bei boilern?

btw., bei der modernisierungsumlage interessiert es einen keks, wie lange der mieter schon in der wohnung wohnt. und auf den ständigen zugriff kommt es bei diesem thema schon gleich gar nicht an.

btw.2, verkalkung ist ein häufiger grund für einen defekt. aber grerade dieser grund lässt sich meist beseitigen. ganz im gegensatz zu einem defekten regler o.ä…

OK, ich hab mir gedacht: Wenn der akzeptiert, dass das erst nächsten Sommer getauscht wird, dann ist das Gerät wohl doch nicht sooo defekt.

Aber hast recht: Je nach Grad der Funktionsstörung ist das ein nicht hinnehmbarer Mangel, der auch zum Anspruch auf Mietminderung führen kann. (Mietminderung bitte sparsam einsetzen, die vergiftet das Verhältnis zum Vermieter schnell)

Leider weiß ich nicht, ob das Wort „Boiler“ hier richtig gewählt wurde.
Wiki sagt: „Boiler bezeichnet Geräte, die für den Augenblick der Heißwasserentnahme befüllt und beheizt werden“ - Hmm.
Vielleicht ist es ja auch eine Gastherme mit Brauchwassererhitzung? Oder ein Durchlauferhitzer? Oder ein (Elektro-)warmwasserspeicher?

Das ist ein Gerücht.
Du gehst von einem elektrischen Warmwasserspeicher aus? Warum sollte der bei Verkalkung signifikant mehr Energie benötigen? Das ginge doch nur, wenn diese 20% mehr Energie irgendwohin gehen würden, aber nicht ins Wasser. Einerseits liest man das mit der Verkalkung = Verbraucherhöhung praktisch überall - aber mal Tacheles: wo geht die Energie denn hin? Die kann doch nur ins Wasser.

Ich hatte aus dem Kontext geraten (!), dass es wohl ein Gerät ist, was auch für die Heizung zuständig ist (warum sonst sollte man den Tausch auf den Sommer verschieben?). Dann könnte ein Technologiewechsel, etwa auf Brennwert, eine effizientere Pumpe und eine feinfühlige Steuerung durchaus den Verbrauch senken. Und das würde wohl als Modernisierung durchgehen. Nochmal betone ich, dass beim Ersatz eines defekten / teildefekten Gerätes nicht die gesamten Kosten umlegbar sind. Bei einem nicht reparierbarem Defekt müssten fiktive Tauschkosten für ein gleichwertiges Gerät abgezogen werden. So habe ich das zumindest in Erinnerung und so erscheint es mir auch als gerecht.

Tja, uns fehlen halt Fakten.
Aber was solls: Die Frage war, ob der Tausch auf die Nebenkosten umgerechnet werden darf. Das ist unstrittig NICHT der Fall.

2 Like

Der Mieter wohnt nun den 5. Monat in der Wohnung, hat von Beginn an Probleme mit dem Wasser/Warmwasser.
Da kann der VM doch jetzt nicht hingehen, für einen seit Einzug bestehenden Defekt, dem Mieter eine Modernisierung oder Alt- Neuwertverrechnung unterschieben wollen.
Es liegt doch im Entscheid des VM hier einen teuren mit allen Schikanen versehenen neuen Boiler oder einen gleichwertigen einzubauen.
Wie will er denn dem Mieter beweisen, dass der Energieverbrauch um 20% gesunken ist? Geht doch garnicht, der VM hat dafür doch überhaupt keine Vergleichswerte zur Hand und der Mieter auch nicht, weil 1. die Stromrechnung dem Mieter zugeht und 2. auf Grund der kurzen Mietdauer mit dem defekten Gerät.

wo genau steht, dass er das muss?