OK, ich hab mir gedacht: Wenn der akzeptiert, dass das erst nächsten Sommer getauscht wird, dann ist das Gerät wohl doch nicht sooo defekt.
Aber hast recht: Je nach Grad der Funktionsstörung ist das ein nicht hinnehmbarer Mangel, der auch zum Anspruch auf Mietminderung führen kann. (Mietminderung bitte sparsam einsetzen, die vergiftet das Verhältnis zum Vermieter schnell)
Leider weiß ich nicht, ob das Wort „Boiler“ hier richtig gewählt wurde.
Wiki sagt: „Boiler bezeichnet Geräte, die für den Augenblick der Heißwasserentnahme befüllt und beheizt werden“ - Hmm.
Vielleicht ist es ja auch eine Gastherme mit Brauchwassererhitzung? Oder ein Durchlauferhitzer? Oder ein (Elektro-)warmwasserspeicher?
Das ist ein Gerücht.
Du gehst von einem elektrischen Warmwasserspeicher aus? Warum sollte der bei Verkalkung signifikant mehr Energie benötigen? Das ginge doch nur, wenn diese 20% mehr Energie irgendwohin gehen würden, aber nicht ins Wasser. Einerseits liest man das mit der Verkalkung = Verbraucherhöhung praktisch überall - aber mal Tacheles: wo geht die Energie denn hin? Die kann doch nur ins Wasser.
Ich hatte aus dem Kontext geraten (!), dass es wohl ein Gerät ist, was auch für die Heizung zuständig ist (warum sonst sollte man den Tausch auf den Sommer verschieben?). Dann könnte ein Technologiewechsel, etwa auf Brennwert, eine effizientere Pumpe und eine feinfühlige Steuerung durchaus den Verbrauch senken. Und das würde wohl als Modernisierung durchgehen. Nochmal betone ich, dass beim Ersatz eines defekten / teildefekten Gerätes nicht die gesamten Kosten umlegbar sind. Bei einem nicht reparierbarem Defekt müssten fiktive Tauschkosten für ein gleichwertiges Gerät abgezogen werden. So habe ich das zumindest in Erinnerung und so erscheint es mir auch als gerecht.
Tja, uns fehlen halt Fakten.
Aber was solls: Die Frage war, ob der Tausch auf die Nebenkosten umgerechnet werden darf. Das ist unstrittig NICHT der Fall.