Nach Einzug Zwischenablesung Heizung zwingend?

Folgender Sachverhalt würde mich interessieren:

Man nehme an, ein Mieter sei Anfang August 08 in eine Wohnung eingezogen, die seit Jahresbeginn leer stand und im Jahr 2008 vermutlich noch nicht geheizt wurde.
Bei der Wohnungsübergabe seien jedoch nur die Wasser- und die Stromzählerstände abgelesen worden.
Sei der Mieter in solch einer Konstellation verpflichtet, den Vermieter vor Beginn der Heizperiode zum Zwischen-Ablesen aufzufordern oder wäre der Gesamtverbrauch im Jahr 2008 ohne ein Zwischenablesen im Verhältnis 7/12 für den Vermieter und 5/12 für den Mieter nach Anzahl der genutzen Monate verteilbar?

VG

oder wäre der Gesamtverbrauch im Jahr 2008 ohne
ein Zwischenablesen im Verhältnis 7/12 für den Vermieter und
5/12 für den Mieter nach Anzahl der genutzen Monate
verteilbar?

Hi,
das könnte evtl. zu einer Ungerechtigkeit führen. Meines Wissens wird das nach Gradtagszahlen abgerechnet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl

Gruß
Nelly

…der Gesamtverbrauch im Jahr 2008 ohne
ein Zwischenablesen im Verhältnis 7/12 für den Vermieter und
5/12 für den Mieter nach Anzahl der genutzen Monate
verteilbar?

Hallo,
ueblich sind auch 30 bis 50 Prozent der Heizkosten nach Flaeche zu verteilen. Die Rechnung wird dadurch etwas komplizierter.
Andere Idee:
Moeglicherweise kann der Mieter selbst ablesen, wenn er sich (beim Abrechnungsunternehmen) in der Methode telefonisch unterweisen laesst.
Gruss Helmut