Nach Elternzeit Anspruch auf Teilzeit ?

Hallo,

eine Mutter war in Erziehungsurlaub und möchte nun wieder bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anfangen. Nach Möglichkeit nur in Teilzeit.

Hat sie darauf einen Anspruch oder hat sie nur einen Anspuch auf ihre alte Vollzeitstelle ?
Nach meinem Wissen hat sie nur den Anspruch auf die Vollzeitstelle. Wenn sie die nicht antreten kann oder will ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet Ihr eine Teilzeitstelle anzubieten d.h. lehnt sie die Vollzeitstelle ab, so ist sie aus den Arbeitsverhältnis raus.

Ist dies so richtig und wo ist dies ggf. gesetzlich geregelt bzw. nachzulesen.

Danke
Arnfried

Wie viele Mitarbeiter?
Hi!

Bevor ich mich zu einer Deutung des TzBfG hinreißen lasse: Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen?

Achja: Greift evtl. ein Tarifvertrag? Es gibt nämlich welche, in denen so etwas geregelt ist!

LG
Guido

Es handelt sich um eine größere Arztpraxis ohne Tarifvertrag. Zusammen sind bestimmt 15 Mitarbeiter beschäftigt (Voll- und Teilzeit).

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Hi!

BESTIMMT 15 oder garantiert MEHR als 15?

Genau da liegt nämlich eine Grenze, die recht wichtig ist!

LG
Guido

Es sind mehr als 15 (ca. 20 bis 25).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Gut!
Dann gibt es das TzBfG.

Da ist der § 8 wichtig!
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE0…

In „Kürze“:

Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt ist, und der Betrieb regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt,

muss der Arbeitnehmer seinen Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit 3 Monate vorher geltend machen, sprich: Beantragen (immer schriftlich! Ist sicherer).
Dabei soll er auch angeben, wann er arbeiten will (also Zeitverteilung).

Der Arbeitgeber MUSS mit dem Arbeitnehmer dann über die Verringerung reden. Und zwar mit dem Ziel, das zu realisieren! Dabei muss auch eine einvernehmliche Regelung über die Zeitverteilung getroffen werden!

Der Arbeitgeber MUSS zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegen stehen. Das ist so ein wenig Gummiband-mäßig. Im Gesetz steht
„Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.“

Ich habe mal von einem Kindergarten gelesen, in dem das Argument „Die Kinder verlieren für einen halben Tag die Bezugsperson“ vor Gericht gereicht hat, in einem anderen Fall wurde sogar eine Kindergartenleiterin von Vollzeit auf 20 Std./Woche gesenkt, weil es eben nicht unzumutbar war…

Vor Gericht und auf hoher See…

Achja: Wenn der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn der Verkürzung selbige schriftlich abgelehnt hat, silt sie als vereinbart!

Ist sie abgelehnt, kann man entweder dagegen klagen oder man muss 2 Jahre warten, bis man den nächsten Antrag stellen kann!

Ausführlich gibt es das hier
http://www.bmwi.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/Tei…

LG
Guido

Hallo!

Hat sie denn schon mal mit dem Chef gesprochen? Bevor man zu Gesetzen greift… Man redet doch auch vorher schon mal über die weiteren Vorhaben.

Gruß
Carmen

Hallo

eine Mutter war in Erziehungsurlaub und möchte nun wieder bei
Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anfangen.

Wann?

Gruß,
LeoLo