Hallo,
angenommen wann wird ´nach der elternzeit arbeitslos. welches alg geld steht einem zu und wieviel bekommt man. denn vor eintritt der arbeitlosigkeit hat man ja elterngeld bekommen.
Hallo,
angenommen wann wird ´nach der elternzeit arbeitslos. welches alg geld steht einem zu und wieviel bekommt man. denn vor eintritt der arbeitlosigkeit hat man ja elterngeld bekommen.
Hallo Felix,
angenommen wann wird ´nach der elternzeit arbeitslos. welches
alg geld steht einem zu und wieviel bekommt man. denn vor
eintritt der arbeitlosigkeit hat man ja elterngeld bekommen.
Das war doch letztens ein Thema in den Nachrichten. Man bekommt anscheinend recht wenig, weil das Arbeitsamt das ALG nach dem letzten Nettoverdienst berechnet. Der Nettoverdienst ist halt das Elterngeld.
Cheers, Felix
Und dann wieviel vom netto elterngeld? gibt es wie beim elterngeld eine prozentzahl?
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Hallo,
angenommen wann wird ´nach der elternzeit arbeitslos. welches
alg geld steht einem zu
Kommt drauf an, ob man z.B. Anspruch auf alg erworben hat und wenn ja, inwieweit man der Vermittlung zur Verfügung steht. Wenn kein Anspruch auf alg I dann besteht evtl. Anspruch auf alg II, aber das hängt wiederum vom Vermögen und dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (insofern eine besteht) ab.
und wieviel bekommt man.
Das alg I wird nach Elternzeit fiktiv bemessen. Da es dazu nicht all zu viele Infos gibt, erkundige man sich am besten direkt bei der Arbeitsagentur darüber.
denn vor
eintritt der arbeitlosigkeit hat man ja elterngeld bekommen.
Das wird aber nicht als Grundlage für die Bemessung des alg (I) genommen. Und alg II wird eh ganz anders berechnet.
MfG
Hallo
Das war doch letztens ein Thema in den Nachrichten. Man
bekommt anscheinend recht wenig, weil das Arbeitsamt das ALG
nach dem letzten Nettoverdienst berechnet. Der Nettoverdienst
ist halt das Elterngeld.
Wirklich?
Ich dachte, es würde sich aus dem Einkommen vor der Elternzeit berechnen. Es kann doch nicht sein, dass sich die Elternzeit derartig negativ auswirkt.
Ich weiß jedenfalls, dass der Anspruch auf ALG I nicht während des Erziehungsurlaubs verfallen kann (oder wurde das schon wieder geändert?). Wer also kurz vor dem Mutterschaftssurlaub bzw. vor seiner Schwangerschaft arbeitslos wird, und dann 3 Jahre Erziehungsurlaub macht, der bekommt dann m. W. erstmal wieder Arbeitslosengeld weiter, obwohl der Anspruch ansonsten schon längst verfallen wäre.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Man
bekommt anscheinend recht wenig, weil das Arbeitsamt das ALG
nach dem letzten Nettoverdienst berechnet. Der Nettoverdienst
ist halt das Elterngeld.Wirklich?
Nein.
Ich dachte, es würde sich aus dem Einkommen vor der Elternzeit
berechnen. Es kann doch nicht sein, dass sich die Elternzeit
derartig negativ auswirkt.
Einfach mal meinen anderen Beitrag zu dieser Frage lesen.
MfG