meine Elternzeit geht bis zum 17.08.2021. Das Arbeitsverhältnis möchte ich kündigen, das ist auch im Sinne des AG´s. Zu wann sollte ich kündigen? Zum 31.07. oder zum 17.08.? Ich möchte die Kündigung heute noch schriftlich vorlegen.
§ 19 BEEG: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Das heißt eine Kündigung zum 17.08. muss dein Arbeitgeber nicht akzeptieren. Aber wenn dein Ausscheiden so wie du schreibts auch im Sinne des AG’s (sic!) ist, lässt sich hier evtl. dennoch eine einvernehmliche Lösung finden, mit der das Arbeitsverhältnis zum 17.08. beendet wird.
Wenn du zu einem Zeitpunkt nach dem Ende deiner Elternzeit kündigen wollen würdest beträgt für dich im Rahmen der gesetzlichen Regelung als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Was würde denn gegen eine Kündigung zum 31.08. sprechen?
Naja, gegen den 31.08. spricht, dass ich da einige Tage sitzen würde, nicht arbeiten könnte weil ich fachlich keine Ahnung mehr habe und der AG mich bezahlen müsste. Was spricht dann gegen den 31.07.? Dann wäre die beste Lösung vielleicht zum 15.08. zu kündigen, oder?
Das ist natürlich richtig. Aber nur weil es in vielen Verträgen so steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das hier auch so ist. Das heißt deine pauschale Antwort