Wer nach der Elternzeit den Job kündigt und Anspruch auf ALG 1 hätte, bekommt zunächst vermutlich 12 Wochen Sperre. Der ALG 1 - Bezug richtet sich dann nach dem letzten Gehalt, nicht nach dem Elterngeld. Nach dem ersten Tag des ALG 1 - Bezuges kann man theoretisch dann Gründungszuschüsse bekommen. Zum Schnelleinstieg in die Materie: http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss