Nach Elternzeit selbständig machen

Hallo!

Wenn man nach der Elternzeit den Job kündigt und sich selbständig machen möchte:

– Gibt’s irgendwelche finanzielle Unterstützung, z. B. von der Arbeitsagentur?

– Bekommt man trotzdem Arbeitslosengeld in der ersten Zeit? Und wenn ja: Ist es vom Gehalt oder vom Elterngeld ausgerechnet?

Danke für alle Tipps!

Hallo

Wer nach der Elternzeit den Job kündigt und Anspruch auf ALG 1 hätte, bekommt zunächst vermutlich 12 Wochen Sperre. Der ALG 1 - Bezug richtet sich dann nach dem letzten Gehalt, nicht nach dem Elterngeld. Nach dem ersten Tag des ALG 1 - Bezuges kann man theoretisch dann Gründungszuschüsse bekommen. Zum Schnelleinstieg in die Materie: http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss

Gruß,
LeoLo