Nach erfolgter Übernahme gravierende Mängel

Hallo,

kann ein VM nach erfolgter Übernahme einer Mietwohnung weitere Schäden einfordern, die erst im nachhinein festgestellt worden sind?
Oder gilt in diesem Fall: Dumm gelaufen?

Danke und Grüße

Hallo Sven,

normalerwiese gilt dumm gelaufen. Zwar können Rekorde immer noch gebrochen werden, aber hier müsste der Vermieter sich dann erstmal trauen.

Gruß!

Horst

gesetzlich verankert gibt es eine ganz klare Antwort.
NEIN, kann der Vermieter nicht. Denn die Übergabe dient ja dazu, daß der VM sich die Wohnung genau anschaut und Mängel auflisten kann. Tut er dies nicht, ist das sein Pech und er bleibt drauf sitzen.