Hallo,
ich hab da mal ne Frage:Bin seid 2004 bei meinem Arbeitgeber angestellt als Vollzeitkraft, bin seid 2007- Aug. 2013 in Erziehungsurlaub. So jetzt hab ich da angerufen ob die Möglichkeit besteht in eine andere Filiale zu kommen, da wir uns aus finanziellen Gründen kein 2.Auto leisten können (36km eine Strecke,öffentliche Verkehrsmittel keine Chance, keine Anbindung).Jetzt ist in der näheren Filiale keine Stelle frei. Nun kann ich aber bei 2 Kindern keine Vollzeitstelle mehr wahrnehmen und wollte somit Teilzeit arbeiten.
Was ist wenn der Arbeitgeber mir keine passende Stelle bieten kann, muss ich dann kündigen?
Oder soll warten bis die mich kündigen um eventuell eine Abfindung zu bekommen?
Ich weiß jetzt garnicht was ich machen soll.
LG
Einen Anspruch auf Teilzeit kannst Du anmelden. Wenn das betriebsbedingt aber für den Arbeitgeber nicht machbar ist, kann er ablehnen. Er muss dich nicht kündigen. Es bleibt Dein Problem, ob Du dann dennoch weiter den Arbeitsvertrag erfüllst oder kündigst. Außerdem dürfte es kaum eine Abfindung geben, auch nicht, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt fristgemäß kündigt. Siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html