Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Im Jahr 2006 habe ich (kath.), ev. geheiratet. Letzen Monat bin ich geschieden worden. Mein neuer Lebensgefährte ist kath. und wir würden auch gerne kath. heiraten.
Ist es richtig das ich nicht mehr kirchl. heiraten kann da ich ev. geheiratet habe? Eine standesamtl. Trauung sollte doch möglich sein?!
Jetzt schon Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
Im Jahr 2006 habe ich (kath.), ev. geheiratet. Letzen Monat
bin ich geschieden worden. Mein neuer Lebensgefährte ist kath.
und wir würden auch gerne kath. heiraten.
Ist es richtig das ich nicht mehr kirchl. heiraten kann da ich
ev. geheiratet habe?
so ist es wenn keine Nichtigkeitsgründe zur ersten Ehe vorliegen.
Eine standesamtl. Trauung sollte doch
möglich sein?!
Die zivile Trauung hat mit Religion oder kirchlichem Recht nix zu tun.
Gruß VIKTOR
Ist es richtig das ich nicht mehr kirchl. heiraten kann da ich
ev. geheiratet habe?
so ist es wenn keine Nichtigkeitsgründe zur ersten Ehe
vorliegen.
Wobei, nur der Richtigkeit halber, das Problem nicht im „ev.“ sondern im „geheiratet“ liegt. Auch eine vorangegangen katholische Eheschließung wäre ein Hinderungsgrund, so die Ehe nicht offiziell für nichtig erklärt würde.
Gruß, Martinus…
Hallo Martinus
Ist es richtig das ich nicht mehr kirchl. heiraten kann da ich
ev. geheiratet habe?
so ist es wenn keine Nichtigkeitsgründe zur ersten Ehe
vorliegen.
Wobei, nur der Richtigkeit halber, das Problem nicht im „ev.“
sondern im „geheiratet“ liegt. Auch eine vorangegangen
katholische Eheschließung wäre ein Hinderungsgrund, so die Ehe
nicht offiziell für nichtig erklärt würde.
Du hast recht, nur implizierte hier die Fragestellung, daß
eventuell die evangelische Eheschließung nicht so ganz eine
richtige Ehe im Sinne der katholischen Kirche sei, also eine
„richtige“ Eheschließung mit einem neuen Partner deshalb möglich !!
Dies war tatsächlich bis vor etwa 60 bis 70 Jahren so !!
Nichtkatholisch getraute Ehen eines Katholiken waren ungültig
einschl. der nur standesamtlichen Ehen.
(Ehen im „Ritus“ der orthodoxen oder anglikanischen Kirchen waren auch
für Katholiken gültig.Kriterium:Unauflöslichkeit in der Lehre !)
Heute sind alle geschlossenen Ehen für die katholische Kirche
gültig und unauflösbar wenn sie den folgenden Bedingungen
entsprechen.
1.Freiwilligkeit(beiderseits)
2.Gewollte Lebensgemeinschaft nach den „Kriterien“ der kath.Kirche
nämlich zur Gründung einer Familie auf Lebenszeit angelegt.
(was auch den Kriterien anderer christl. Kirchen entspricht.)
3.Auch nur standesamtlich oder nichtchristlich geschlossenen Ehen
Andersgläubiger , Nichtchristen oder Nichtgläubiger! wenn sie Punkt 1
und 2 und 4 beinhalten.
4.Wenn die Ehe nicht aufgrund einer „Täuschung“ (was das auch immer
sei) geschlossen wurde.
Letzterer Punkt ist oft die Grundlage der Nichtigkeitserklärungen
von Ehen durch die kath. Kirche, fälschlicherweise von Unwissenden
(und Gegnern) als Ehescheidung durch die kath.Kirche behauptet oder
gebrandmarkt.
Wie die Situation ist, wenn ein Katholik „nur“ standesamtlich
geheiratet hat - da bin ich mir hier nicht ganz sicher.
Hier könnte Punkt 2 obiger Bedingungen eventuell nicht erfüllt sein
und eventuell eine Nichtigkeit der Ehe begründen, natürlich immer
nur formalrechtlich im Sinne der kath.Lehrauffassung.
Gruß VIKTOR