Nach Fallengelassener Anzeige kommt Ordnungsamt

Hallo stellt euch folgende Situation vor

man wird Angezeigt dass man überholte, obwohl nicht übersehen konnte, dass während des gesamten Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war und gefährdete andere.

Diese Anzeige wird fallen gelassen nach dem man zu 2t eine Aussage machte.

dann viele Wochen später kommt ein Schreiben vom Ordnungsamt in dem man zu diesem Vorfall Stellungnahme nehmen soll.
Das Ordnungsamt würde dann entscheidet ob man Schuld ist oder nicht und man ggf. ein Bußgeld zahlen muss.
Bearbeitungsgebühren sind so oder so fällig

ist so was dann überhaupt noch rechtens?

Danke für paar Informationen :smiley:

Grüße :smile:

Hallo,

die Anzeige wird wohl nicht fallengelassen sein, sondern der Tatbestand hat sich geändert.

Wahrscheinlich von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit

_§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._

Der Vorwurf einer Straftat konnte wohl nicht bestätigt werden, dann bleibt nur noch die Ordnungswidrigkeit. Deshalb ging das vom Staatsanwaltschaft zurück an die Bußgeldstelle.

Würde sagen, Glück gehabt, sonst wäre die Pappe lange Zeit weg.

Gruß

Nostra

Ist in dem Fall ein Ordnungsamt zuständig? Ist die Bussgeldstelle nicht eine Polizeibehörde oder sowas?

Ist in dem Fall ein Ordnungsamt zuständig? Ist die
Bussgeldstelle nicht eine Polizeibehörde oder sowas?

Einfach formuliert: Das Ordnungsamt ist eine Gefahrenabwehrbehörde, die Bußgeldstelle führt das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch. Bußgeldstellen können zentral in einer Stadt für das gesamte Bundesland angesiedelt sein oder Städte können auch eigene Bußgeldstellen haben, die wiederum im selben Gebäude wie das „Ordnungsamt“ sitzen können. Allerdings ist das nicht klar geregelt, denn Ordnungsämter (und Landes-Bundespolizei) setzen je nach Bundesland Hilfspolizeibeamte ein, die wiederum materielle Polizeivollzugsbeamte sind.