Nach fast 50 Jahren Grundstücksrückführung

Hallo!
 Nach fast 50 Jahren hat eine Gemeinde feststellt, dass einige Quadradmeter von  einem Hausbesitzer unwissentlich genutzt wurden, die eigentlich  der Gemeinde gehören
Jetzt soll alles zurückgebaut werden. Eigentlich kein Problem.
Frage: Falls ,statt einem geplanten Gehweg nur ein Seitenstreifen gebaut wird, gibt es dann auch hierfür eine Räum-und Streupflicht für den angrenzenden Hausbesitzer?
Ausserdem  ist angeblich Parken auf einem Seitenstreifen erlaubt. Das heisst, der Hausbesitzer muß hier dulden, dass sein Grundstück von parkenden Autos zugstellt wird.
Wer weiss was?
Danke

Hallo!

Sicherlich dürften dort Autos parken, wenn es generell erlaubt würde. Parker müssen aber die Sichtdreiecke und Abstände zur eigenen Einfahrt freihalten.

Und ob man ggf. auch für die Straße (bis zur Mitte) Reinigung und Winterdienst übernehmen müsste bestimmt grundsätzlich die Gemeinde in einer Satzung.
Liegt zw. Grundstücksgrenze und Straße nur ein schmaler Grünstreifen(Gemeindeland) dann kann dort trotzdem Räumpflicht bestehen.
Gemeint auf der Straße, nicht auf dem nicht begehbaren Grünstreifen. Die gärtnerische Pflege (Mähen usw.) übernimmt natürlich die Gemeinde.

Klingt ja so, also ob das Grundstück nach der Grenzänderung (Rückgabe des „einverleibten“ Streifens) gar kein direkter Anlieger zu Straßen und Wegen mehr wäre.

MfG
duck313

Hallo duck313!
Also wenn die Grenze wieder zurückgebaut wird, ist es die Größe eines normalen Gehsteiges. Laut Gemeinde heißt es, es sollte ein Gehsteig werden. Nur die Nachbarn rechts und links haben dort nur einen Seitenstreifen. Es wäre also Blödsinn, wenn zwischendurch ein Gehsteig entstehen sollte. Sicherlich wird es nur ein Seitenstreifen. Wenn man es also dulden muß, dass hier durch einen Seitenstreifen geparkt werden darf, kann man doch kein Schneeräumen verlangen?