angenommen, eine 17jährige hätte im letzten Jahr während der Ferien Ferienarbeit geleistet, es wären Lohnsteuern abgezogen worden.
Um diese zurück zu bekommen, müßte jetzt eine separate Steuererklärung gemacht werden, denn in der Steuererklärung der Eltern hätte dies doch nichts verloren, oder?
Weiter angenommen, das Mädel hätte in der Zeit beim Freund übernachtet, um von da aus mit ihm zur Arbeit zu fahren, wie ist das mit Fahrtkosten? Oder bekommt man bei Ferienarbeit aufgrund des doch geringen Einkommens die Steuern ohne Angabe von Werbungskosten zurück?
Jeder Steuerzahler hat einen Grundfreibetrag von 7.664 € (zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen). Dies entspricht nach Abzug von beschr. abzugsfähigen Sonderausgaben einem Bruttoarbeitslohn von etwa 10.500 € im Jahr. Ich gehe mal davon aus, dass die junge Dame diesen nicht erreicht, so dass Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsstätte) unbeachtlich sind.
Die junge Frau sollte also eine Steuererklärung abgeben, um die Lohnsteuern zurück zu erhalten. Die Einkünfte des Kindes müssen aber auch bei den Eltern in die Anlage Kind eingetragen werden. Das betrifft jedoch nur die Berücksichtigung als Kind.