… arbeitsvertragliche Rechte
Hallo,
nach dem meiner Frau, zum Ende der Probezeit, durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, änderte sich auf einmal das Verhalten des Arbeitgebers. Rechtlich ist die Kündigung korrekt. Sie musste nach der Kündigung noch ca. 2 Wochen arbeiten. In dieser zeit hat sich aber der Arbeitgeber nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten. So war sie für 6 Arbeittage und weit mehr als 30 Wochenstunden eingeplant. Laut Vertrag sollten es max. 5 Arbeitstage bei 30 Stunden sein. Da sie aber schon im Vorfeld einiges an Überstunden gesammelt hat, erhöhte sich dadurch das Überstundenkonto noch einmal erheblich. ( Darüber will ich aber nicht meckern - schließlich werden diese ausgezahlt )
Nun meine Frage:
Ist der Arbeitgeber nicht auch nach einer Kündigung an seinen ausgestellten Arbeitsvertrag gebunden? Wie ist die rechtliche Lage - wenn man versuchen würde diese „Mehrbelastung“ als Arbeitskräftemangel auszulegen. Könnte man damit eine Begründung für die Kündigung erreichen ( erzwingen - vielleicht ergibt sich dadurch noch etwas ), oder lässt sich gar noch mehr daraus machen?
MfG und Danke i.V.
Dany