Nach fristgerechter Kündigung Verstoss gegen

… arbeitsvertragliche Rechte

Hallo,

nach dem meiner Frau, zum Ende der Probezeit, durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, änderte sich auf einmal das Verhalten des Arbeitgebers. Rechtlich ist die Kündigung korrekt. Sie musste nach der Kündigung noch ca. 2 Wochen arbeiten. In dieser zeit hat sich aber der Arbeitgeber nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten. So war sie für 6 Arbeittage und weit mehr als 30 Wochenstunden eingeplant. Laut Vertrag sollten es max. 5 Arbeitstage bei 30 Stunden sein. Da sie aber schon im Vorfeld einiges an Überstunden gesammelt hat, erhöhte sich dadurch das Überstundenkonto noch einmal erheblich. ( Darüber will ich aber nicht meckern - schließlich werden diese ausgezahlt )
Nun meine Frage:
Ist der Arbeitgeber nicht auch nach einer Kündigung an seinen ausgestellten Arbeitsvertrag gebunden? Wie ist die rechtliche Lage - wenn man versuchen würde diese „Mehrbelastung“ als Arbeitskräftemangel auszulegen. Könnte man damit eine Begründung für die Kündigung erreichen ( erzwingen - vielleicht ergibt sich dadurch noch etwas ), oder lässt sich gar noch mehr daraus machen?

MfG und Danke i.V.
Dany

Halli, Dany
da der Arbeitgeber für eine Kündigung in der Probezeit keinen Grund braucht und diese wohl fristgerecht ausgesprochen wurde kann man gegen eine solche Kündigung auch nicht vorgehen.

Die einzigste Möglichkeit wäre noch wenn es z.B. einen Betriebsrat gäbe und der nicht gehört wurde.

Für die Mehrarbeit kann er auch Gründe bringen:
Die Mitarbeiterin ist nur noch 2 Wochen da und in dieser Zeit sollte (und konnte) die noch vorhandene Arbeit erledigt werden.
Oder die Mitarbeiterin hat die ihr zugewiesene Arbeit während der Probezeit nicht vollständig erledigt und sollte dies jetzt eben in den letzten 2 Wochen durch Mehrstunden tun.

imho, keine rechtliche Möglichkeit gegen die Kündigung anzugehen.
Grüße Bröselchen

Hallo Dany,

natürlich ist der AG auch nach der Kündigung noch an die vertraglichen Pflichten gebunden.
Gegen die Kündigung kann man nichts machen, weil der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach einer Vertragsdauer von mehr als sechs Monaten greift und die Probezeit vermutlich nicht länger gedauert haben wird.

Schöne Grüße
Phantomin

… arbeitsvertragliche Rechte

Hallo,

nach dem meiner Frau, zum Ende der Probezeit, durch den
Arbeitgeber gekündigt wurde, änderte sich auf einmal das
Verhalten des Arbeitgebers. Rechtlich ist die Kündigung
korrekt. Sie musste nach der Kündigung noch ca. 2 Wochen
arbeiten. In dieser zeit hat sich aber der Arbeitgeber nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten. So war sie für 6 Arbeittage und weit mehr als 30 Wochenstunden eingeplant. Laut Vertrag sollten es max. 5 Arbeitstage bei 30 Stunden sein. Da sie aber schon im Vorfeld einiges an Überstunden gesammelt hat, erhöhte sich dadurch das Überstundenkonto noch einmal erheblich. (Darüber will ich aber nicht meckern - schließlich werden diese ausgezahlt)
Nun meine Frage:
Ist der Arbeitgeber nicht auch nach einer Kündigung an seinen ausgestellten Arbeitsvertrag gebunden? Wie ist die rechtliche Lage - wenn man versuchen würde diese „Mehrbelastung“ als Arbeitskräftemangel auszulegen. Könnte man damit eine Begründung für die Kündigung erreichen (erzwingen - vielleicht ergibt sich dadurch noch etwas), oder lässt sich gar noch mehr daraus machen?

MfG und Danke i.V.
Dany

Hallo, also nein, da geht nichts mehr. Zumal die Kündigung auch noch in der Probezeit lag.
Freut Euch auf die Auszahlung der Mehrstunden und basta.
Nicht weiter ärgern, nach vorne blicken. Als was wurde gearbeitet unbd in welcher Gegend?
Normaler AG oder Zeitarbeit?? Ist Ag tarifgebunden?
Wer hat die Kündigung unterschrieben. Wie ist diese zugestellt worden. Schreib mal, vielleicht finden wir noch was.
Gruß

Hallo Kolleginn,in der Probezeit kann der Arbeitgeber auch ohne Gründen Kündigen,die evtl. Mehrarbeit wird der Arbeitgeber wahrscheinlich nur als Vorübergehend Bezeichen!Mit Freundlichen Grüssen Betriebsrat

Hallo Dany,

ja, sie könnte die Arbeit an dem jeweils 6. Tag verweigern. Denn im Arbeitsvertrag stehen ja nur 5 Tage. Auch wenn im Arbeitsvertrag stehen würde, dass Ihre Frau zu Überstunden verpflichtet ist, wird dadurch nicht der Kreis der Tage erweitert, an denen sie arbeiten muss. Nur an diesen 5 Tagen muss sie ggf. länger bleiben.

Klar: Der Arbeitgeber ist immer an den Vertrag gebunden. Selbst wenn es Arbeitskräftemangel wäre, könnte man daraus kein Honig saugen. Innerhalb der ersten 6 Monaten bedarf eine Kündigung keines Grundes, um wirksam zu sein.

Ihrer Frau wünsche ich eine gute Restzeit und für die Verweigerung der Arbeit am 6. Tag wünsche ich viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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Tel.: 030 / 288 78 - 600
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Hi Dany,
da hat sich deine Frau wohl noch ausnutzen lassen. Rein rechtlich kannst du da echt nichts machen. Hier lässt sich keine Dringlichkeit auf Personal erwirken. Die Probezeit wird halt mitunter auch immer mal wieder für nicht ganz so nette Zwecke benutzt. Es kommt sogar vor das sich AG mehrfach Personal nur für die Zeit der Probezeit einstellen, um Mehrarbeiten zu bewältigen, und troztdem keine zusätzliche MA fest einstellen zu müssen.
Ich wünsche deiner Frau beim nächsten Mal mehr Glück.
Gruß, Feelein

Hallo Dani,
nun steht ja kein Kündigungsgrund in der Kündigung.
„Schlaue“ Arbeitgeber hüten sich auch einen zu nennen.
Unter dem Motto: erstmal kündigen und dann mal schauen.
Die „Mehrarbeit“ begründet erstmal nichts.Auch ob 5 oder 6 Tage gearbeitet wurde ist belanglos.
Überhaupt ist bei einer kurzen Betriebszugehörigkeit eh ziemlich alles egal(aus Sicht AG).
Was kann der Arbeitnehmer denn erreichen?
Nichts sinnvolles ,Kosten-Nutzen technisch.
Von daher geht da nichts.1 x schütteln und weiter gehts.
Anders sieht es aus wenn man aus betrieblichen Gründen gekündigt wird und die Firma expandiert,aber hinter allem muss theoretisch eine zeitlich gute Betriebszugehörigkeit stehen, da dies die mögliche Abfindung ausmacht.

Danke für die schnelle Antwort

LG Dany

Danke für die schnelle Antwort

LG Dany.

Danke für die schnelle Antwort

LG Dany…

Danke für die schnelle Antwort

LG Dany…

Danke für die schnelle Antwort

LG Dany…

Hallo,
klar sind beide Parteien bis zum letzten Tag an den Arbeitsvertrag gebunden, das ist bei jedwedem Vertrag so. Aber etwas aus der Mehrarbeitssituation ableiten lässt sich nicht: innerhalb der Probezeit kann jede Partei ohne Angabe von Gründen kündigen, der Grund ist somit völlig egal. Etwas anderes wäre möglicherweise, wenn ein länger als die Probezeit bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt würde und die Kündigung mit betriebsbedingt, also mangelnder Arbeit, begründet würde. Obwohl es auch dann auf die Argumentation des Arbeitgebers ankäme: er muss ja nicht erst kündigen, wenn er keine Arbeit mehr hat, sondern kann dies auch vorausschauend tun.
Also, Haken dran…ich hoffe, Ihre Frau hat anderswo eine Stelle mit besseren Aussichten gefunden.

… arbeitsvertragliche Rechte

Hallo,
Wenn mir zum Ende meiner Probezeit gekuendigt werden wuerde, wuerde ich mal Nachfragen , warum? Ansonsten ist das dann aber auch kein Arbeitplatz , an dem ich mich noch länger Wohlfühlen wuerde. Hinterher noch etwas arbeitsrechtlich zu erreichen bringt doch nur Unfrieden. Gekuendigt ist gekuendigt! MfG
nach dem meiner Frau, zum Ende der Probezeit, durch den
Arbeitgeber gekündigt wurde, änderte sich auf einmal das
Verhalten des Arbeitgebers. Rechtlich ist die Kündigung
korrekt. Sie musste nach der Kündigung noch ca. 2 Wochen
arbeiten. In dieser zeit hat sich aber der Arbeitgeber nicht
an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten. So war
sie für 6 Arbeittage und weit mehr als 30 Wochenstunden
eingeplant. Laut Vertrag sollten es max. 5 Arbeitstage bei 30
Stunden sein. Da sie aber schon im Vorfeld einiges an
Überstunden gesammelt hat, erhöhte sich dadurch das
Überstundenkonto noch einmal erheblich. ( Darüber will ich
aber nicht meckern - schließlich werden diese ausgezahlt )
Nun meine Frage:
Ist der Arbeitgeber nicht auch nach einer Kündigung an seinen
ausgestellten Arbeitsvertrag gebunden? Wie ist die rechtliche
Lage - wenn man versuchen würde diese „Mehrbelastung“ als
Arbeitskräftemangel auszulegen. Könnte man damit eine
Begründung für die Kündigung erreichen ( erzwingen -
vielleicht ergibt sich dadurch noch etwas ), oder lässt sich
gar noch mehr daraus machen?

MfG und Danke i.V.
Dany

Hallo DanySahne,
ich kenne mich nicht so recht aus, aber ich persönlich würde dabei belassen. Wenn die Überstunden bezahlt werden, dann ist eine Leistung für eine Leistung (Arbeit) gezahlt. Wenn die Arbeitszeiten zu viel waren, sollte man sich damals auf die Hinterbeine stellen und „protestieren“ bzw. verweigern. Das würde sich natürlich im Zeugnis spiegeln.
Ich würde persönlich das Thema beenden.
Mir ist nichts bekannt, womit man noch was rausschlagen könnte.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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Hab gerade festgestellt, dass meine Antwort nicht übertragen wurde - ist das Problem gelöst oder brauchst du noch eine Antwort ?
… arbeitsvertragliche Rechte

Hallo,

nach dem meiner Frau, zum Ende der Probezeit, durch den
Arbeitgeber gekündigt wurde, änderte sich auf einmal das
Verhalten des Arbeitgebers. Rechtlich ist die Kündigung
korrekt. Sie musste nach der Kündigung noch ca. 2 Wochen
arbeiten. In dieser zeit hat sich aber der Arbeitgeber nicht
an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten. So war
sie für 6 Arbeittage und weit mehr als 30 Wochenstunden
eingeplant. Laut Vertrag sollten es max. 5 Arbeitstage bei 30
Stunden sein. Da sie aber schon im Vorfeld einiges an
Überstunden gesammelt hat, erhöhte sich dadurch das
Überstundenkonto noch einmal erheblich. ( Darüber will ich
aber nicht meckern - schließlich werden diese ausgezahlt )
Nun meine Frage:
Ist der Arbeitgeber nicht auch nach einer Kündigung an seinen
ausgestellten Arbeitsvertrag gebunden? Wie ist die rechtliche
Lage - wenn man versuchen würde diese „Mehrbelastung“ als
Arbeitskräftemangel auszulegen. Könnte man damit eine
Begründung für die Kündigung erreichen ( erzwingen -
vielleicht ergibt sich dadurch noch etwas ), oder lässt sich
gar noch mehr daraus machen?

MfG und Danke i.V.
Dany