Nach fristloser kündigung streichen

Hi,
Ich habe meine neue Wohnung gestrichen konnte aber nie einziehen.
Daran ist der Vermieter schuld.deswegen habe ich jetzt fristlos gekündigt.
Muss ich jetzt die Wände wieder weiß streichen obwohl ich nie drin gewohnt habe?
Im Vertrag steht mit weißen wänden und besenrein.
LG

Der Vermieter ist nicht berechtigt, dem Mieter vorzuschreiben, in welcher Farbe er die Wände der Wohnung streichen darf. Die Renovierungsvereinbarung ist damit hinfällig. Sollten Sie die Wohnung allerdings schwarz oder in einem dunklen Lilaton gestrichen haben, könnte es dennoch Probleme geben. Bekommen Sie dann jedoch mit der fristlosen Kündigung Recht, ist Ihnen durch die Renovierung der Wohnung ein Aufwand entstanden, den der Vermieter zu vertreten hätte. In diesem Fall müsste er Ihnen die Rechnungen für Farbe, etc. begleichen.

Viel Glück

Sun

Hallo,
erstmal super lieben Dank für die Antwort.
Außer ein Zimmer in Rot sind alle Farben hell. Also Orange und Sandfarben.
Wer entscheidet ob ich mit der fristlosen Kündigung recht bekomme? Wenn der Vermieter diese akzeptiert ist sie doch gültig oder?
Also einfach nicht weiß streichen sondern so lassen?
LG
Charree

Hallo,
ich bin natürlich kein Anwalt und kenne auch die genaue Situation nicht. Du schreibst ja auch nicht, warum der Vermieter schuld ist, dass Du nicht einziehen kannst.
Wenn es natürlich wirklich in der Schuld des Vermieters liegt, sagt mir mein Rechtssinn, dass Du nicht noch einmal streichen musst.
Aber ich glaube, diese Frage solltest Du einem Anwalt stellen oder dem Mieterbund.

Viele Grüße
Silke

Hi Silke,
vielen Dank für deine Antwort.
Es war ausgemacht das die Wohnung spätestens am 1.06 bezugsfertig ist
(es mussten noch einige Sache gemacht werden ohne die ein Einzug unmöglich gewesen wäre)
Insgesamt wurde es jetzt 3-4 mal verschoben und das mit ankündigung von 1 Tag vorher.
Deswegen die fristlose Kündigung obwohl ich nie in die Wohnung eingezogen bin.
LG
Charree

Hallo Charee,
die Entscheidung, ob die fristlose Kündigung rechtens ist, würde letzten Endes nur ein Gericht treffen können. Bestimmt hat sich der Vermieter Ihnen gegenüber nicht schriftlich für schuldig erklärt, daher ist das mit der Akzeptanz so eine Sache. Gibt es Probleme bei der Renovierung, wird Ihnen daher nur ein RA weiterhelfen können.
Viele Grüße
Sun

Hallo Charree,

vielen Dank für Deine Antwort.
Also wie gesagt, von meinem Rechtsempfinden her musst Du nichts mehr machen sondern eher der Vermieter eine Art Schadenersatz zahlen.
Aber was man als gerecht empfindet und was Richter als dieses ansehen unterscheidet sich ja leider öfters.
Macht der Vermieter denn jetzt Terror, dass Du die Renovierung noch machen musst?
Abgesehen davon, war da nicht mal ein Urteil, dass eine solche Klausel, dass gestrichen werden muss, ungültig ist, besonders, wenn die letzte „Renovierung“ erst kurz vorher erfolgte?
Google das doch mal; ich glaube Dein Vermieter hat da nicht so große Chancen…

Viele grüße,
Silke