Nach fristloser kündigung überstundenauszahlund?

ich habe 3 monate in einem heim gearbeitet. habe in diesen 3 monaten 70 überstunden angesammelt, da ich nicht eingearbeitet wurde, nach 12 tagen wurde ich wbl und erhielt ebenfalss keine einarbeitung. ich wurde mit 23 jahren nicht anerkannt und vom 1. tag an gemobbt. daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen. am letzten tag der au habe ich die fristlose kündigung unter angabe von mobbing, keine einarbeitung etc. persönlich abgegeben. diese wurde erst nicht anérkannt. meinen anspruch auf urlaub hat der ag sofort ausgezahlt die überstunden jedoch nicht obwohl im vertrag schriftlich festrgehalten worden ist; der an verpflichter sich nacht, wechselschicht sonntagsarbeit mehr und überarbeit zu leisten, soweit gesetzlich zulässig ist`´. habe ich einen anspruch aus finanzielle erstattung der überstunden soweit nichts weiteres schriftlich nach kündigung festgehalten wurde?

mfg dana1987

Meist wird in Tarifverträgen schon geregelt, dass geleistete Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind, eine finanzielle Vergütung findet dann nicht statt. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann sich der Anspruch auf Vergütung der geleisteten Überstunden nur aus Betriebsvereinbarungen oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung gibt es leider schon seit 1994 nicht mehr. Voraussetzung für eine Vergütung ist jedoch immer noch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet bzw. zumindest bewusst geduldet wurden. Macht der Arbeitnehmer von sich aus Überstunden, kann er keine Vergütung verlangen. Ist jedoch eine Überstundenvergütung von geduldeten Überstunden beim Arbeitgeber normalerweise üblich, berechnet sich die Vergütung auf der Grundlage der normalen Arbeitszeit und des jeweiligen Arbeitentgelts. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem indiv. Arbeitsvertrag wird oft ein 25%-iger Zuschlag für Überstunden an Werktagen und ein 50%-iger für Überstunden an Sonn- und Feiertagen fixiert - das gleiche gilt natürlich dann auch für den Freizeitausgleich. Wenn bei einer Kündigung aber zeitlich kein Freizeitausgleich mehr möglich ist, wird von Arbeitsgerichten in der Regel zumindest für eine Teilauszahlung der geleisteten Überstunden an den Arbeitnehmer entschieden. Also sollte man den finanziellen Überstundenausgleich ruhig beim Arbeitgeber einfordern, denn der weiss in der Regel ja auch, dass er vor Gericht zu 80 % die schlechteren Karten hat. VIEL GLÜCK !!!