ein Arbeitnehmer verdient in der Gleitzone (401-800 EUR). Durch eine Gehaltsumwandlung (Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge) rutscht er nun unter 400 EUR. Wie ist das abzurechnen? Handelt es sich dann noch um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone oder handelt es sich um einen Minijob bis 400 EUR ?
Hallo,
wenn durch eine Gehaltsumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt unter 400 Euro rutscht, handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um einen Minijob.