Nach Gewerbe-Ende nicht zurück in gesetzl. KV?

Hallo, WWWissende!

Wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich mich ja privat versichern.

Stimmt es, dass ich, sollte ich das Gewerbe eines Tages aufgeben, dann nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann und quasi bis zur Rente privatversichert bleiben muss?!

Danke!
GERDZILLA.

Hallo Gerdzilla,

zum einen mußt Du Dich nicht bei Gewerbeanmeldung privat versichern, wenn Du vorher pflicht- oder freiwillig versichert warst. Aus diesen Versicherungen wirst Du sogar erst nach einem Nachweis Deiner Selbständigkeit (z.B. Beherrschung der GmbH o.ä) rausgelassen!

Du wirst es aber trotzdem wahrscheinlich freiwillig machen, da die Privatversicherung um ca. 50% (je nach ALter) billiger ist (gerade in der Startphase wichtig)!

Zurück kannst Du allerdings meines Erachtens nur dann, wenn Du nach Deiner Selbständigkeit (was ja wohl hoffentlich nicht eintritt!) wieder in ein Anstellungsverhältnis zurückkehrst, in dem Du weniger als die Grenzen für die freiwillige Mitgliedschaft bekommst.

Grüße
Jürgen

Zurück kannst Du allerdings meines Erachtens nur dann, wenn Du
nach Deiner Selbständigkeit (was ja wohl hoffentlich nicht
eintritt!) wieder in ein Anstellungsverhältnis zurückkehrst,
in dem Du weniger als die Grenzen für die freiwillige
Mitgliedschaft bekommst.

…und wenn du ein bestimmtes alter (55?) noch nicht
ueberschritten hast. boese falle seit sommer 2001.
gruss - digi

Hallo Gerdzilla,

Du MUSST Dich nicht privat versichern - Du kannst.

Als ich mich selbstständig gemacht habe, bin ich freiwillig in der gesetzlichen KV geblieben. Günstige Angebote haben meist die Betriebskrankenkassen (BKK, akt. Preisvergleiche siehe Stiftung Warentest).

Die Vorteile, die ich für mich gesehen habe:

  1. Kinder (und nicht-berufstätige Ehefrau) sind kostenlos mitversichert

  2. auch im Alter nur moderate Preiserhöhungen, kann bei privaten manchmal drastisch sein (lt. Pressemitteilungen)

Viele Grüße
Siegfried