Nach Gründungszuschuss Hartz IV oder wieder ALO I
Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir hier jemand eine klare Antwort geben.
Folgende Situation:
Vom 18.08.2009 - 26.11.2009 bezog ich ALO I.
Seit dem 27.11.2009 bekomme ich den „Gründungszuschuss“ vom Amt für meine selbstständige Tätigkeit. Diese läuft aber nicht so , wie erwartet.
Seit Beginn des Gründungszuschusses zahle ich freiwillig beim Amt für die Arbeitslosenversicherung in Höhe von ca. 17,–€ monatlich.
Nun werde ich ab 01.05.2010 befristet bis ca.15.09.2010 eine Saisonstelle annehmen. Dort arbeite ich zu 100% als angestellter. Dem Amt werde ich die Meldung machen, dass ich diese Stelle annehmen werde möchte jedoch die „Selbstständigkeit“ weiter parallel weiterlaufen lassen.
1.) Wie sieht es nun aus, wenn die Selbstständigkeit / Gründungszuschuss nun doch „in die Hose geht“ und die Saisonarbeit beendet ist?
Werde ich dann ab September in Hartz IV eingestuft, oder habe ich wieder Anspruch auf ALO I ??
2.) Ist es evtl. sinnvoller, den Gründungszuschuss / Selbstständigkeit ab 01.05.2010 ganz abzumelden - denn den Gründungszuschuss ( Geld ) werde ich auf Grund des Einkommens für die Saisonstelle eh nicht mehr bekomen ??
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, denn im Gesetzesdschungel finde ich keine Paragraphen…
Vielen Dank