nach einem gutachten meiner kfz versicherung habe ich einen scheck bekommen, mit dem ich die reparatur meines autos bezahlen soll.
von der höhe des gutachtens ist einmal die selbstbeteiligung abgezogen worden. logisch.
dann wurde auch noch die mehrwertsteuer abgezogen. die versicherung verweist auf § xyz, schließlich sei ja tatsächlich noch keine mehrwertsteuer angefallen.
wenn ich nun das auto reparieren lasse, zahle ich natürlich die steuer. also muss ich noch was draufpacken. die versicherung kommt billiger weg, als die eigentliche instandsetzung kostet. ist das sinn der sache?
wo ist da denn die logik?
Hallo,
die Mehrwertsteuer wird erstattet, wenn Sie durch eine Rechnung nachweisen, dass die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mührmann
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nach einem gutachten meiner kfz versicherung habe ich einen
scheck bekommen, mit dem ich die reparatur meines autos
bezahlen soll.
von der höhe des gutachtens ist einmal die selbstbeteiligung
abgezogen worden. logisch.
dann wurde auch noch die mehrwertsteuer abgezogen. die
versicherung verweist auf § xyz, schließlich sei ja
tatsächlich noch keine mehrwertsteuer angefallen.
Solltest du Sachen bzw. Leistungen in anspruch nehmen, wofür du Mwst. bezahlt hast, reiche die Rechnungen ein und du erhälst die Mwst. wieder. Gesetzesregelung vom 01.08. 2002
wenn ich nun das auto reparieren lasse, zahle ich natürlich
die steuer. also muss ich noch was draufpacken. die
versicherung kommt billiger weg, als die eigentliche
instandsetzung kostet. ist das sinn der sache?
wo ist da denn die logik?
Wer behauptet das „Versicherungen logisch sind…??“.
Wieder mal zur Praxis: Sollte die Reperatur deines KFZ teurer werden, als das Gutachten aussagt, so muß sich deine Werkstatt mit dem Gutachter in Verbindung setzen und das durchsprechen. Im allgemein werden die Mehrkosten, bei berechtigten Ansprüchen, auch erstattet.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Martin