Nach Gutachten zahlen?

Hallo,
Sie sind also die Pflichtteilsberechtigte. Die Gutachten werden die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruches anzeigen. Wenn diese Summen feststehen, haben Sie einen Anspruch auf sofortige Auszahlung des errechneten Betrages. Sie sollten dann die Erben anschreiben, die Forderungssumme nennen und eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen. (Datum angeben) Nach Ablauf dieser Frist ist Verzug eingetreten und etwaige Anwalts- oder Gerichtskosten haben die Erben zu tragen. Wenn Sie die Gutachten nicht anerkennen, können Sie trotzdem die errechnete Summe fordern und mitteilen, dass Sie die Gutachten nicht anerkennen und selbst eines in Auftrag geben.
So die Gutachten aber vom „Gutachterausschuss der Behörde (Stadt- oder Kreisverwaltung“ erstellt wurden, können Sie von einer objektiven Begutachtung ausgehen. Irgendwelche Maklergutachten sind nicht objektiv, sondern Kundengesteuert.
Ein Gegengutachten geht aber zu Ihren Lasten, wenn Sie keinen wirklichen Fehlergrund nachweisen können.
MfG
PB

Guten Tag ninja,

die Frage ist, wieso man ein Gutachten in Auftrag gibt, wenn man den Betrag nachher nicht anerkennt? Ich denke mal, dass das Gutachten, auch wenn Sie es nicht selbst in Auftrag gegeben haben, mit auf Ihren Anlass hin in Auftrag gegeben wurde, oder?

Ich weiß nicht, welche Zahlen Sie erwarten werden, aber ein Gutachten anerkennen oder ablehnen, geht nicht. Für das gibt es Gutachter.

Sie können es höchstens anfechten, wobei ich Ihnen gleich sagen kann, dass wir in den ganzen zehn Jahren, in denen ich hier bin, es keinen Fall gab, wo man damit durchgekommen ist.

Meistens ist der Gutachter der letzte Weg, um sich zu einigen. Deswegen gibt es Gutachten/Gutachter.

LG aus Stuttgart

Hallo Pasha,
trotzdem vielen Dank für´s Lesen

Guten Tag Herr Bötticher,
hiermit bedanke ich mich für die sehr gute Antwort,
das hilft mir sehr weiter!!!
LG ninja

Guten Tag Meli,

hiermit bedanke ich mich für die hilfreiche Antwort und wünsche einen schönen Tag.
LG ninja

Hallo meli nochmal,
da es sich hier um ein kundenfreundliches Gutachten handelt, sollte ich dieses nicht bedenkenlos hinnehmen.
Wenn es enorme Fehler aufweist, kann ich vor Gericht einen Gutachter beauftragen lassen.
Hier wird man immer klüger :wink:
Lieben Gruss von ninja

hallo,
eine auszahlung erfolgt natürlich nur,wenn Sie keine einsprüche bzgl.des gutachtens erheben.d.h.wenn sie meinen,dass gutachten sei nicht richtig,so können sie auch selbst eines in auftrag geben um eine neue verhandlungsgrundlage zu haben.die kosten müssen sie selbst tragen.

Guten Tag Sally,
nun wurde mir gesagt, dass es auf jeden Fall zur Auszahlung kommt, ich aber während des Vorganges Zweifel anmelden sollte, um vielleicht vor Gericht oder durch eigenes Gutachten einen anderen Wert erzielen könnte.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort
LG ninja

Jep, so sieht es aus!

LG aus Stuttgart und wie die Sache ausgegangen ist, würde mich dann auch interessieren. Vielen herzlichen Dank für Ihr Vertrauen :smile:

genau das meinte ich:wink:
alles gute!

Hallo,

wenn Sie meinen, mehr beanspruchen zu können, müssen Sie natürlich weitere Schritte unternehmen. Aber Ihr Anspruchsgegner täte natürlich gut daran, wenigstens schon einmal das zu bezahlen, was Ihnen nach diesen Gutachten zusteht. Mit dem Wort anerkennen wäre ich aber vorsichtig.

Am besten lassen Sie sich einmal anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Abend Herr Spoth,
ich bedanke mich für Ihre Antwort, das Desaster kam heute…nun geht´s wohl weiter :frowning:
Lieben Gruss
ninja

Wenn das Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen gemacht ist und Sie sind nicht damit einverstanden können Sie ja ein Gegengutachten erstellen lassen. Kostenfrage ? .
Wenn die Angelegenheit außergerichtlich ausgetragen wird, so ist es sinnvoll die Zahlung als teilzahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung durch Gegengutachten anzunehmen oder auch durch Klage bei Gericht prüfen lassen.
Aber es wird immer ein Wert sein der sich auf den Zeitpunkt des Erbfalles bezieht. Eine nachträgliche Wertsteigerung wird wohl kaum bewertet werden.

Haben Sie lieben Dank für Ihre Antwort,
ich werde die Gutachten neutral prüfen lassen,
das ist günstiger, als ein neues erstellen zu lassen.
mfg ninja